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Johann Peters von Ludewig Einleitung zu dem deutschen Münzwesen mittlerer Zeiten / mit Anmerkungen herausgegeben von Johann Jakob Moser
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Z44 Cap.iz. Mittel zum leichten

§. 4 -

;) Abson. Am allermeisten aber hat dieKlöt^" Clerisey Ursache gehabt, ihreSchatze zu vergraben; theils damitsie durch vorgenante Dürftigkeit den gemeinen

Mann

denen römischen Gesetzen Gelegenheit gegeben,ex pgüo nucio non clsrur süio. Ferner hatman sich vorzusehen, daß, wenn wir den Grundnicht zulaßen, worauf die Römer einen Schlußsetzen, wir denn auch diesen nicht anzunehmenhaben. Also haben die Römer ihre Töchternothwendig mit einem Heirathsguke »ersehen >müßen: weil selbige damit ganz abgefunden wor- °den, und nach des Vaters Tode, mit denenSöhnen nichts mehr geerdet haben. Weil nun ^die Töchter mit denen Söhnen in der Erbschaft ^zu gleichen Theilen gehen: so ist es unbillig, >daß man einem Vater hierunter Maaß und Zielgeben solle. Ueberdicses bat man auch nicht ausdem römischen Rechte bey uns zuzufahren,, wodie Einrichtung unseres Staats von dem römi«

> scheu unterschieden. Bey denen Römern warenviele Dinge in denen Handen der Unterthanen,welche in Deutschland zur Landesherrlichkeit ge-hören. Welchemnach einer übel zurechte kom-men möchte, der bey uns die Forst-Jagd-Floß-Zoll- und andere Sachen mit römischen Pfundenauswagen solte. Am allermeisten kommen end-lich diejenigen Sachen, welche dieRömer, alsein bloßes Geschicke und Solenne nach der Be-schaffenheit ihrer Zeiten eingeführet, seltsam her-aus, wenn wir damit so zart uns eigen verfah-ren wollen. Und körnt deswegen vielen verstän-digen Leuten gar ungereimt vor , daß die Deut-