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Johann Peters von Ludewig Einleitung zu dem deutschen Münzwesen mittlerer Zeiten / mit Anmerkungen herausgegeben von Johann Jakob Moser
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Gelde zu kommen. Z45

Mann zumWohlthun und Wegschenken bewe,gen möchten; theils die Furcht wegfiele, daßgroße Herren in geldklammen Zeiten bey ih-nen nicht einkehrten, und ihnen etwas abbor-geten; theils auch, weil man die Armuth

schon

schen auf zweyer unverwerflichen Außage sonstenLeib und Leben nehmen, sie sich dannoch mit den»selben in Erbschaftssachen nicht begnügen wollen;sondern deren nicht etwa doppelt: sondern mehr,als dreymal so viel in selbigen erfordern: unge-achtet ja denen Anfängern betank, daß die Rö-mer durch solche siebenfache Anzahl ihre fänfGe-meinden, in welche Rom eingetheilet gewesen,samt dem Wagemeister, und demjenigen, der dieErbschaft zum Scheine auf sich genommen, für-gesiedet haben» dergleichen ja bey uns niemandim Traume vorkommen kan. Es wäre denn,daß jemand schwärmen mochte, der Kayser unddie sechs auf Reichstagen allein sitzende Churfür-sten würden durch die sieben Zeichen bedeutet,unter deren Auctoritat der letzte Wille vollzogenwerden müßte. Solchemnach man, bey jetzigerAufnehmung des K. in Böhmen in dem Reichs-tage, neun Zeugen nöthig haben würbe. Alleinvon dieser Sache habe ich besondere Gedanken,davon ich einen Auszug bieher setzen will. DieDeutschen haben von Testamenten anfangs nichtsgewußt. Allein sobald das Christenthum beyihnen bekant geworden: so haben die Pfaffen sel-bige mit Vermachtnißen an Kirchen und Schulengequäkt: weil sie nemlich solche so dreiste nichtmachen können, daß sie das ihrige bey Leben weg-geschleudert hätten. Wie nun kein le^atumwenigstens nach römischer Satzung ohne Testa-N x ment