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wodurch bürgerliche Ordnung und Sicherheit inGefahr gesetzt wird. In dem Werkgen de riti-but ecclesia: tigurinse fol. 2$. sagt Ludwig La-vater: „ daß die Züricher am Leben niemand„ von den Sectirern gestraft haben, ausgenom-3 , wen einige Wenige, die meineydig und auf-„ rührisch gewesen. " Je mehr man den Miß-brauch der Rcfotmationsfreyheit auf Rechnungder Reformatoren selber ;u schreiben geneigtwar, desto mehr sahn sich diese zur Unterdrü-ckung der Schwärmer gleichsam genöthigt. Bul-lingers anscheinende Strenge liegt weniger in sei-nem perjonlichen Caracter als vielmehr in demCaracter der Zeiten. Zur ersten, eydgenössischenGlaubensbekänntniß, die im Jahr is$6. zu Ba-sel herauskam, trug Bullinger viel bey; ebensohatte man ihm die Beylegung der Zwiste zwi-schen Farell und Calvinus zu danken. Die Hi-tze, womit Luther die zwinglianische Lehre anzu-schwärzen gewohnt war, veranlaßten Bullingern,daß er im I. 154;. Zwinglis Schriften zusam-men drucken ließ, und hernach im I. 154;. imNamen der zürcherischen Kirche eine eigne Ant-wort gegen Lulhern herausgab. Im I. 1549.übergab er der zürcherischen Regierung ein Gut-achten wider die Besuchung des voraeschlagnenConciliums; zugleich mißrielh er das BündnißH 2 mit