Band 
Erster Band.
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bensbekänntniß; gar bald ward sie an den mei-sten reformirten Orten gutgeheissen und unter-schrieben. Weniger waltete hiebcy die Absicht,ein Gesetz vorzuschreiben, als öffentlich in einemEntwürfe den ächten Reformationsgeist zu zei-gen. In einer französifchen Nationalfynode zuRöchelte wurden im I. 1571. diejenigen ver-dammt, welche sich weigerten, bey der Erklä-rung des Abendmahls die Worte Substanz undsubstanziell anzuwenden. Bullinger hiells fürBeleydigung der eydgenöstifchen Kirche; auch rü-hrte er nicht, bis Jahrs darauf in der Synodezu Nimes hierüber eine befriedigende Erlaüte-rung herauskam. Seither, besonders nach derBluthochzeit zu Paris im Jahr 1572. nahm sichBullinger der Reformirten in Frankreich mitväterlicher Theilnehmung an. Auch ward ervon ihnen kindlich verehret. Unterm 7. Junius,574. erhielt er von dem Prinz Conde eineschriftliche Abbitte wegen seines Ueberganges zumPapstthum. * In diesem Brief unterschreibtsich der Bourbonische Prinz als dienstwilligenSohn, und Bullinger nennt er feinen Herrnund Vater. Mit verschiedenen Fürsten und Für-stinnen stand er in haüfigem Briefwechsel.

In

* Thuanus Hist. Lib. LIII. und Commentar.

L. X. wie auch Miscell. Tig. Tb. III. f. 202*