i65 XI.. Leben des Cardinals Pallavicini.
zösisch gesinnet war, als sein Vorfabrer,'und den Herrn Pal»lavicim in dem Gouvernement zu Rom bestätigte, auch ihmzugleich durch ein öffentliches Decket den Rang und Vorgangüber alle Abgesandten bey öffentlichen Handlungen zusprach,und dadurch dieser streitigen Präceden; auf einmal ein Endernnchte. Der Kayserl. Abgesandte blieb darauf von allen sey«erlichen Zusammenkünften, bey welcher sich der Gouverneureinsank», hinweg, wornach aber dieser nichts fragte.
Nicht lange hernach kriegte Pallavicini eine neue Gele-genheit, dem Kayserlichen Hofe wehe zu thun, da der Mar-quis von Vasto, einer der vornehmsten Neapolitaner , dredie Oesterreichische Parthey hielten, dem Französischen Car-dinal Ianson Schuld gegeben hatte, er hatte einen Anschlagwider sein Leben gefaßt, der durch einen von seinen Bedien-ten hätte ausgeführt werden sollen. Der Cardinal brachtedie Sache bey dem Papste an, und verlangte Genugthuungwegen dieser falschen Beschuldigung. Der Herr Pallavicinikriegte hierauf Befehl, als Gouverneur, dem Marquis, denProceß zu machen. Dieses geschah mit solcher Schärfe, daßer den 27. Febr. 1702. ein Monitorium wider ihn öffentlichanschlagen ließ, Kraft dessen er citirr wurde, binnen dreyTagen vor ihm in Person zu erscheinen, widrigenfalls er contu-inacirr und mit Einziehung aller seiner Güter enthauptet wer-den sollte.
Dieses grausame Verfahren wider einen so vornehmenAnhänger des Hauset Oesterreich, der zugleich als General-feldmarschall in dessen Diensten stunde, mißfiel dem Kayserl.Hofe zum höchsten, ob man ihn gleich glücklich aus der StadtRom heraus gebracht hatte. Weil nun Pallavicini hierbei)eine Hauptperson abgab, wollte ihn der Kayser durchaus nichtzu der Cardinalswürde, darzu er die nächste Hosnung hatte,gelangen lassen. Alleine er verließ sich auf die Gnade desPapsts und fuhr fort, dem Kayser und dessen Anhängernallen Verdruß anzuthun. Endlich wurde der Kayserl. Hof/NachdemIofephus den Thron bestiegen, bewogen, eine nach-trückliche Schrift wider den Papst einzugeben, mit der an-gefügten Bedrohung, daß, wo man ihm nicht bald Genug-thuung