216 I.I. Leben des Cardinals Ferrari.
reichischen als Französischen Parthey sich geneigt erwiest jedochso, daß der Papst deßhalben keinen Unwillen auf ihn werfendurfte. Er trug nicht wenig bey, daß der Papst 1703. Oa-rolum III. für einen König in Spanien erkannte war aucheiner der ersten unter den Cardinälen, die dessen Wappen vorihren Palästen aufhiengen.
Das wichtigste, was von dem Cardinal Ferrari ange,fuhrt zu werden verdient, betrift die bekannre Bulla oderCon«stttution Unigenitus, die Clemens XI. wider den P. Ques«nell und dessen, mit Anmerkungen ans Licht gestelltes, n-'tusTestament im Jahre i^iZ. publiciren lassen und die inAr.ink;reich so viel Lermen und Zerrüttung viele Iakre nacheinandereingerichtet hat. Von dieser merkwürdigen Constlrutrott rlker einer von den Urhebern und Verfassern gewesen. Sie datihm aber in den letzter« Jahren seines Lebens viele Sorae unsArbeit gemacht. Denn da er sie nebst den Cardinäien Favi o.ni und Lolomäi hatte schmieden helfen, wurde er auchanw?rhiget, an deren Vertheidigung Theil zu nehmen und m der,deßhalben angeordneten, Congregation zu Beviegung der dar-über entstandenen Irrungen das Geinige beyzutragen. Ersoll bey L 'sttttg des L»rxori8 voLirinB, das der Cardinal vonNoailles aufgesetzt, dermassen gerührer worden seyn, daß eSihn gereue«, an Abfassung der gedachten Constitukion Theilgenommen zu haben. Er starb den 20 Aua. 1716. zu Romin dem ft^sten Jahre seines Alters und Listen seiner Caroi«rralswürde. Durch seinen Tod ward unter andern Aemterndie PräfectUk der Congregation dell'Jndice ledig, die er einegeraume Zeit mit vielem Ruhme bekleidet. Er hinterließ fei«nen Vettern so viel, daß jeglicher derselben jährlich 200 Scu«di zu genössen hatte, das übrige kriegte das Domimcanerklo«fier zu St. Sabina in Rom.
Er hat stets nach den Regeln feines Ordens gelebt undjederzeit fleißig studirr. Die Kirchenimmuniläten hat er starkVertheidiget und in dieser Absicht eine Schrift ck -uaterra Ke-xalrum ans Licht gestellt, darinnen er die Aussprüche der Frau«zöfischen Bischöffe,die sie 1682. in der Versammlung der Geist«lichkeit wtder die Rechte des Päpstlichen Stuhls gethan, wt,