Her Carthaginmser. 2 z i
inänner hatte eine Aehnlichkcit mit denZehnmännern, im Rathe zu Venedig.
Wenn eine Stelle darum ledig war, so kames ihnen alleine zu, dieselbe wiederum zu be-setzen. Sie hatten auch das Recht, dieje-nigen zu crwehlen, die in den Rath derHundertmänner sollten aufgenommen wer-den. Ihr Ansehen war sehr groß: des-wegen trug man Sorge, niemanden, alsnurLeute von seltenem Verdienste, in dieseBedienungen, einzusetzen. Und man hieltsich nicht verbunden, ihrem Amte einigeVergeltung oder Erkenntlichkeit beyzule-gen , weil der einzige Bewegungsgrunddes allgemeinen Besten, in den Gemü-thern rechtschaffener Männer, stark genugseyn sollte, dieselben anzuhalten, daß sie ih-re Pflichten, mit Eyftr und Treue, erfüll-ten. Polybius , wenn er der Eroberung »Carthago, durch den Scipio, gedenket/'unterscheidet zwo Gesellschaften obrigkeitli-cher Personen, die, zu Carthago, aufgerich-tet gewesen, sehr deutlich von einander. Ersagt, es hätten sich, unter den Gefangenen,die man, in Carthago, bekommen, zwoobrigkeitliche Personen aus der Versamm-lung der Alten, (*) (so nennte man die Ge-P 4 sellschaft
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