Band 
Vierter Band.
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richtshof jv seiner Dedekung veranstaltet hat,nicht als Beweis anzuführen, wenn sie sichnicht schuldig geben wollen, durch diesen Ja-cobinerknisf zugleich die Schmähschriften, wel-che der Königsmvrderconvent veranstaltet bat,wider den gütigen Ludwig zu authorifireu.

Es ist in der That eine schwere Arbeit,von dergleichen Schriften, welche nur üonFeinden, m einer Gestalt, die ibnen beliebte,und ohne einen Beweis von Originalität her-vorgelangk werden, zu sagen, ob sie auchauthentisch seyn. In den gewöhnlichen Fäl-len haben wohl Gerichte die Vermuthung fürsich. Aber wo ein Harlay und Thurm >oder ein Maral und Roberspierre das Prä-sidium führen, wo Atheisten wider Ludwig,und Hugenotten wider Jesuiten über denGerichtsstühlen sitzen, wo das Schlachtopferschon bestimmt ist, und nur noch der geringeUmstand in Erwägung kommt, mit welchenNormalitäten es geschlachtet werden soll,da hat keine Vermuthung statt: die klugeund redliche Welt will überzeugt seyn. Dennes gilt ihr einerley, ob Meuchler ihren Dolchunter ihren eigenen Mantel bergen, oder inden Schieyer der Gerechtigkeit einhüllen: nurH 4 Saß