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schmähenden Compagnie war , ^und und of-fenbar machen. -Bayle meint/ dieß hättendie Jesuiten thun sotten. Ödes großen Kri-tikers! Sie-^n deren Händen die Schriftnicht war, nie gewesen ist?,— Also hätten:sie darauf dringen sollen- -daß zur Beschä-mung des Parlaments die angebliche Schriftöffentlich untersucht worden wäre. Gewiß ,wenn sie.lauter Wolfe gewesen wären, einenGerichtshof noch mehr wider sich aufzureizen,von dessen « Genehmigung ihre Wiederherstel-lung, und darauf haftende Rechtfertigungdenn doch nach allen noch so hellen Ueberzeu-gungen abgehangen ist. Sonst galt immerdie Regel vor Gerichte, daß der affirmiren-de Theil die' Pflicht des Erwciftns auf sichhat; sie gilt nur bey. Jesuiten nicht, wennHarlay, Thuan, pasquicr, Baple, undHerr Peter Philipp Wolf zu Gerichte sitzen.
Aber so haben doch, sagt Bayle, die Je-suiten in den Wind geredet, wenn sie voneiner Schrift, die sie nie gesehen haben, sozuversichtlich behaupten, daß dasjenige, wasman davon ausgezogen hat, darin» nichtenthalten ist. Ich denke, nein. Die Zuver-sicht, mit der sie die Verfälschung behaup-ten.