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ein Beweis seyn kann, der die Pflicht hat,eine untergeschobene Urkunde zu entlarven.Wenn darinn vorkommt, was ein Theologeunmöglich schreiben konnte, ob es gleichBayle und Wolf geschrieben haben würden,wenn darinn durch einander gemengt wird,was ein Theologe nothwendig- unterscheidenmußte, wenn es gleich Bayle und Wolfnicht unterschieden haben würden, so ist derSchluß allerdings richtig, daß diese Schriftvon der Hand des Theologen nicht ist, obsie gleich^füglich noch von Wolf oder Bay-len geschrieben seyn kann.
Dieß war der Fall, in welchem sich Ri-chcorne gegen pasquier befand, pasquier,oder wer auch der Erfinder seyn mochte, ge-riet!) in die Falle, welcher Schriftenverfal-scher nur selten auszuwirken wissen. Manließ den Guignard sagen, was er, so lan-ge er bey Sinnen war, nie sagen konnte.Dieß zu erweisen hebt Richeome eine Stelleaus, die in der-That sehr deutlich ist. Guig-nard soll geschrieben haben: „Die Helden-that des Jakob Llement, ist von unsern„Theologen immer mit dem Namen einer„Gabe des heiligen Geistes belegt, rmd
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