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Was denn also, Mänhard?
„Nennen sie sie, nach ihrem selbst eignenWohlgefallen, materiell, oder objektiv, oderwas sie sonst wollen, nur nicht theologisch,weil das Ansehen des Gesetzgebers ohne Er-kenntniß des Gesetzes nicht abgewürdigek wird;auch nicht philosophisch, weil ein Schritt,von der Vernunft ausgezeichnet, eben dersel-ben individuellen Vernunft nicht entgegenschreitet, sowenig ein Ding zugleich ist, undnicht ist. Alles, was sich sagen läßt, ist,daß eine Handlung, die diese einzelne reelleVernunft billiget, der allgemeinen, abgezo-genen, und nirgend existirenden, oder einerandern einzelnen, reellen Vernunft entgegenseyn kann. Hieraus aber schließen wollen,so ein Vergehen ziehe wenigstens eine philo-sophische Schuld nach sich, ist nichts weiter,als ein müsfiger Paralogismus, indem maneben demselben Namen zwey verschiedene Be-griffe anbindet. Die Schulen waren bisherzufrieden, so was eine materielle Sünde zunennen, und man verstand sich; denn hie-rnit bezeichnete man eine Handlung, die zwarwider die Vorschrift, aber eines unerkann-ten Gesetzes begangen wird, und darum von
dem