XX Vorrede. I
setze zu finden geglaubt hat; da man ihr die Erkennt-niß am meisten schuldig war, welche die Barbmeyzu vertreiben anfieng. Die heutige gute Einrichtungder Staaten nach den Grundsätzen der öconomsschenund Cameralwissenschaften ist noch gar nicht alt in !der Welt. Es sind noch keine zweyhundert Jahre,daß man nicht einmal von Cammercollegiis inDeutschland etwas wußte; und man hat sich da-mals schwerlich einfallen lassen, daß die Aufnahme ^der Commercien, die Beförderung des Nahrungs-standes und die Verwaltung der landesherrlichen !Einkünfte nach festgefetzten Grundsätzen und Maaß-regeln geschehen könnte. Daher wußte man auchnichts von Cameralisten. Die ansehnlichen Justiz-bedienten eines Fürsten verwalteten zugleich seineEinkünfte; oder diese Sache wurde so wenig be-trächtlich angesehen, daß sie die Gemahlinn eines Re-genten auf eben die Art beforgete, wie itzo die Ge-mahlinn einer ansehnlichen Privatperson die Wirth-schaft des Hauses führet. Die guten Anstalten inder Policey - und der Cameralverfassung, die wir itzoin den meisten Staaten wahrnehmen, sind nur nachund nach entstanden, vielleicht mehr vermöge einzel-ner guter Einfälle und Rathschläge, als nach zu-sammenhängenden Grundsätzen der Regierungswis-senschaften. Die Verfassung der Staaten selbst istvielleicht noch zu keiner Vollkommenheit gebracht;und vielleicht ist es nur eine glückliche Frucht unsereserleuchteten Jahrhunderts, daß wir endlich einsehen,daß die große Wirthschaft des Staats in allen öcono-msschen Policey - und Cameralverfassungen auf zu-sammenhängenden Grundsätzen beruhet, die sich aus
dem