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»Vorrede.
diese Wissenschaften'in einem einzigen zusammenhan-genden Lehrgebäude vorgetragen werden. Es ist die-ses nöthig, damit junge Leute eine Einsicht in dasGanze bekommen, einen zusiunmenhängenden Begriffvon allen Maaßregeln in der großen Wirthschaft desStaats erlangen, und mit richtigen aus dem Wesender Republiken abgeleiteten Grundsätzen erfüllet wer-den. Wenn sie einen solchen Grund geleget haben,so werden sie auch in keinem Theile der Haushaltungdes Staats gänzlich Fremdlinge seyn, im Falle esihrer Absicht gemäß ist, sich auf eine besondere Artder Staatswirthschaft am meisten zu legen; und die-ses wird ihnen in allen Vorfällen vortrefflich zu stat-ten kommen, weil alle Angelegenheiten des- Staatseinen unzertrennlichen Einfluß und Zusammenhanggegen einander haben. Dieses Collegium sollte auchvon rechtswegen ein jeder Studirender hören, wenner auch auf Bedienungen bey der Wirthschaft desStaats nicht sein Absehen richtet. Sollten wir nichtdie Einrichtung und das Wesen des Staatskörperskennen lernen, worinnen wir leben? Sollten wiruns nicht unsere Verbindlichkeiten gegen die Repu-blik bekannt machen, und ist Wohl ein Gelehrter zufinden, der nicht wenigstens die Regeln der Haus-haltungskunst nöthig hat?
Der erste Theil dieses gegenwärtigen Werkeskann zu diesem Lollezio ftmäamenmli als ein Lehr-buch gebraucht werden. Man findet darinnen in ei-nem zusammenhängenden Lehrbegriffe die vornehm-sten Grundsätze aller dconomhchen Wissenschaften.Man findet dämmen zuförderst die hauptsächlichstenLehren der Staatskunst, sodann die Policcy, welche