Buch 
Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
Entstehung
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Vorrede.

XXXV

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in weitlauftigem Verstände die Commercienwissen-schaft unter sich begreift; und diese beyden Wissen-schaften erfüllen das erste Buch. Das zweyte Buchlehret zuförderst die unmittelbaren Pflichten der Un-terthanen, worinnen der Grund von der Finanzwis-senschaft liegt, und sodann folgen die allgemeinenHaushaltungsregeln, benebst den vornehmsten Leh-ren der Landwirthschaft. Ich gestehe, daß ich dasHauptstück von dem schuldigen Beytrage der Unter-thanen zu dem Aufwande des Staats etwas zu kurzausgearbeitet habe, als daß es die nöthigen Grund-lehren zu der eigentlichen Cameralwissenfchaft in sichenthalten sollte, die zu einem Lolle^io funclamentali! erfordert werden. Allein, da ich die ganze großeWirthschaft des Staats, und alle zu der Regierungeines Landes erforderliche Wissenschaften in einemeinzigen Lehrgebäude vortragen wollte, und mithindie Grnndlehren der Finanzwissenschaft in dem zwey-ten Theile noch einmal vorkommen mußten: so habeich diese Wiederhohlung gefcheuet. Jedoch ein vernünf-tiger Lehrer wird sich leicht bey diesem Capitel etwaslänger aushalten, und die vornehmsten Grundsätzedes Cameralwesens beybringen könnet:. DiesesColle^ium fundamentale , wettn auf einer Universi-tät fleißig gelesen wird, und keilte langwierigen Fe-rien gewöhnlich sind, kann in einem halben Jahre be-quem zu Ende gebracht werden.

Nachdem also durch dieses OolleZium kuncla-mentale ein tüchtiger Grund itt diesen Wissenschaf-ten geleget worden: so ist es nöthig, zu den Vorlesun-gen in den besondern Wissenschaften fortzugehen.Die erste davon ist billig die Oeconomie, die nicht

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