Der Regentmuß aus dieGesinnungenund Nutz»»'ge» derUnter-thanen auf-merksam seyn.
IOO Von derAufmerksamkeit desRegentell
mehr Reichthum besitzen, als ihm nach dieser gerech-ten Maaße zukömmt. Am schädlichsten aber ist esvor den Staat, wenn sich das Vermögen des Lan-des größtentheils in den Händen der Geistlichkeit be-sonders der Ocdenögeistlichen befindet, als welcheweder durch Aufwand noch durch Gewerbe zu derCirculakion des Geldes etwas beytragen, und derenEndzweck und Gelübde es am wenigsten gemäß ist.
§. 88 .
Endlich muß ein Regent die Gesinnungen undNeigungen der Unterthanen gegen ihn selbst oderseine obersten Staatsbedienten nicht ganz außer Achtlassen. Ein Monarch hat gewiß sehr viel verloren,wenn er die Liebe seiner Unterthanen nicht mehr be-sitzet. Die Stärke eines StaatS beruhet hauptsäch-lich auf dem gemeinschaftlichen Vertrauen und Liebedes Regenten und der Unterthanen gegen einander(§. 2z.). Wenn also der Regent eine Abneigunggegen ihn und seine Ministers *) vermerket: so mußer alles dasjenige, was darzu Anlaß giebt, sorgfäl-tig zu vermeiden suchen; und wenn ihn die Noth-wendigkeit zu Vermehrung der Abgaben und andernden Unterthanen hartfallenden Maaßregeln zwingt;so wird er wohl thun, wenn er in den Edicten undDeclarationen, ja auch zuweilen in Schriften, dieauf des Hofes Veranlassung gedruckt werden, dieseNothwendigkeit, so viel man davon bekannt werdenlassen kann, mit ausgesuchten und überzeugendenGründen vorstellen laßt. Es ist wahr, ein Mo-narch hat so leicht von dem Misvergnügen der Un-terthanen nichts zu befürchten, zumal in unsern Zei-ten. Allein es können sich Änderbare Vorfälle er-eignen , in welchen dieses Misvergnügen allerdingsvon Folgen ist. Ueberdieß hat die Regierung mit
denkenden