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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
Entstehung
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Die Richttt-stcüen müssenmit sehr red.liehen Leutenhc setzet wer-den.

Dabey mußman guteAufsicht auf

n6 Von der Handhabung

unserm heutigen Zustande so wenig übereinstimmen-des haben, gänzlich abschaffen, und ein ganz neuesGesetzbuch verfertigen, als welches ich in den Er-gctzungen der vernünftigen Seele ausführlich erwie-sen habe. Alle veciüones der streitigen Rechts-Meynungen, und alle neue Lo-llces, die neben denrömischen Gesetzen abgefasset werden, helfen nichts,als daß sie die Weitlauftigkeit, Unordnung und Un-gewißheit in den Rechten vergrößern.

§. io6.

Allein die Gesetze mögen noch so billig, deutlich,einfach und gewiß seyn; so wird die Gerechtigkeitdennoch allemal sehr unvollkommen gehandhabetwerden, wenn die Regierung sich nicht einer sehrweisen Wahl in Ansehung der Personen bedienet,die sie zur Verwaltung der Gerechtigkeit verordnet.Man sollte bloß Personen von einer bekannten undgeprüften Redlichkeit, Billigkeit und uneigennützigemWesen darzu erwählen; und man könnte eher einigenMangel in den Wissenschaften, als den geringstenZweifel eines rechtschaffenen Wesens bey ihnen zu-lassen. Denn wenn er nur ein billiges und redlichesHerz hat; so laßt ihn immerhin die Sachen nachdem Lichte der sich selbst gelassenen Vernunft ohne alleGelehrsamkeit entscheiden; er wird weit wenigerSchaden anrichten, als wenn er dem Eigennutze undseinen verkehrten Leidenschaften die richterlichen AuS-sprüche überläßt. Meines Erachtens also ist es einesder größten Gebrechen in dem Staate, wenn die Rich-terstellen, wie in Fankreich, öffentlich verkaufet wer-den. Die Redlichkeit ist nicht so häufig in der Welk,daß sie allemal bey dem Gelde anzutreffen wäre.

§. 107.

Vielleicht würde aber auch die beste Wahl der red-lichsten Männer nicht allemal mit dem erwünschten

Erfolge