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stakt einzurichten, daß sie es dennoch nicht höherannehmen, als sein wahrer Werth an Golde undSilber betragt, ja um sicher zu gehen, lassen sie esnicht einmal in seinem wahren Werthe gelten. Danun in andern Landen dergleichen schlecht Geld nie-mand verlanget: so geht es dennoch größtenteilsin dasjenige Land zurück, wo es als das Geld desLandesherrn nicht verworfen werden kann. Vonden Unterthanen geht es wieder in die Cassen desRegenten; und derselbe hat eine sehr eitle Einbil-dung, wenn er glaubt, durch sein Gepräge mehr znbesitzen, als Gold und Silber darinnen ist. So baldes auf einen Aufwand außer Landes ankömmt; sofallt diese schmeichlerische Einbildung hinweg. Un-terdessen leiden die Unterthanen dabey, die es vondem Regenten nach dem eingebildeten Werthe erhal-ten, und es doch bey den Ausländern nur nach ih-rem innerlichen Gehalt nutzen können, auch von deirAuslandern, wenn ihre Landesproducte in solchemGelde ihres Regenten bezahlet werden, in der Thatviel weniger bekommen, als behandelt worden ist.
Ich werde die Sache im zweyten Theile bey demMünzregale vollständig zu erweisen suchen,
§. i?8.
Wir kommen nunmehro auf die Personen selbst, DsndenMcydie sich mit allen diesen Geschafften bemühen. Diese beschäfftigtmsind nun entweder Hauptpersonen, oder dienstlei- Perffncn.stende Personen, oder Nebenpersonen. Die Haupt-personen sind die Herren der Handlung selbst, die«ach der verschiedenen Beschaffenheit und der Wich-tigkeit ihrer Gewerbe, Handelsherren, Großierer,
Kaufleute, Cramer, Wechsler oder Banquiers, Ma-nufacrurherren, AssecueatoreS, Spediteurs, odernach der Gegend, wo sie hin handeln, Ost- undWest-Indien- Levante- Srraat- Guinea- und Grön-landö-Fahrer genennct werden. Die dienstleistcn-den Personen sind die Complimentarii, die im Na-men des Herrn verschiedener Gesellschaften und Er,ben der ganzen Handlung gegen einen öfters wichtigenL 4 Gehalt