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Von der Kenntniß
Die Grund-sätze derKauf-ieute sind vonden Maaßre-geln der Re-gierung indem Handels-west» unter»schieden.
Gehalt vorstehen, sodann die Factors, Buchhalter,Handelsdiener und Lehrlinge. Die Nebenpersonensind die Mäkler, Caßirer, Schiffer, Fuhrleute,GüterschäHer, Wagenmeister, Packer und derglei-chen mehr. Die Pflichten und Verrichtungen allerdieser Personen muß man in dem besondern Lehr-buche von derCommercieniyissenschaft erwarten.
§. 179 -
Wir könnten nun zwar noch verschiedene Grund-regeln und Maximen der Kaufleute, die theils gut,richtig und erlaubt, theils aber böse, unrichtig undunerlaubt sind, anführen und untersuchen. Alleinder kurze Begriff, den wir hier von der Commer-ciemvissenschaft nach der Absicht dieses Werkes zugeben haben, erlaubet solches nicht; und das ge-genwärtige kann auch zu einigem Begriffe von demCommercienwcsen, den wir hier geben wollen, ge-nug seyn. Dieses einzige können wir hier anzufüh-ren nicht unterlassen, daß die Grundsätze der Kauf-leute von den Maaßregeln und Absichten der Re-gierung gemeiniglich sehr unterschieden zu seyn pfle-gen. Der Kaufmann hat gemeiniglich nichts zumEndzwecke, als den Gewinnst. Es rühret ihn alsoöfters sehr wenig , ob der Gewinnst den er zieht,mit der gesummten Wohlfahrt des Staats, und derVermehrung des gesummten Reichthums in dem-selben , oder mit dem Aufnehmen und dem Zusam-menhange des Nahrungsstandes im Lande überein-stimmet oder nicht. Eine weise Regierung abermuß auf alle diese Dinge ihr vornehmstes Augen-merk richten. Daher geschieht es nicht selten, daßdie Kaufleute mit den Maaßregeln und Anstaltender Regierung in den Commercien, und mit demAufnehmen der Manusacturcn und Fabriken im Lan-de, womit gemeiniglich ein Verboth der auswärti-gen