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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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Jedoch auchohne Schatzlassen sich dieEinkünfte oh-ne Bedrü-ckung des Lan-des vermeh-ren-

64 1. Buch, i. Abth. Von Gründung

hin würde gar nichts darwider zu sagen seyn, wennman nicht überhaupt das Vorurtheil hätte, daß dieCommercien Fürsten und Edeln unanständig wären.

§. ?r.

Allein, ob gleich kein wichtiger Schatz vorhandenist, so lassen sich doch die Einkünfte eines Regentennach und nach ansehnlich vermehren, wenn nur sonstdas Cameralwesen in guter Ordnung und Einrichtunggcführet, und in dem Cameral-Etat zu solchen Verbes-serungsanstalten jährlich eine mäßige Summe ausge-morsen wird. Wir wollen zu dem Ende die Artender Einkünfte eines Regenten nach der Reihe durch-gehen, und die dabey mögliche Vermehrung der Ein-künfte zu zeigen bemühet seyn; und ob wir zwar nursolche Vermehrungömittel an die Hand geben werden,die dem gestimmten Vermögen des StaatS, und dergemeinschaftlichen Wohlfahrt des Regenten und derUnterthanen nicht nachtheilig sind; so wollen wir dochauch die nachtheiligcn und schädlichen Vermehrungöar-tcn dabey mit erwägen, damit man dieselben um sovieleher kennen lerne, und sich dafür zu hüten wisse. Nie-mand ist nach meinem Erachten weniger ein Camera-list, als ein so genannter Plusmacher, der nur den Re-genten zu bereichern suchet, ohne auf die gesammteWohlfahrt des StaatS und der Unterthanen zu den-ken. Denn wenn es erlaubet ist, bey den Vermehrun-gen der Einkünfte das Land zu bedrücken, so bedarfman keiner großen Cameraltyisscnschaft, sondernman darf nur Gerechtigkeit und Gültigkeit außer Au-gen setzen, und Gewalt, Habsucht und Leidenschaftenregieren lassen, dabey aber den Aussagen und Erpres-sungen ein wenig ein Färbgen anstreichen, Dinge, diejeder Dorfrichter eben so gut leisten kann, so ist diesevortreffliche Vermehrung der Einkünfte geschehen.