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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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und Vermehrung der Einkünfte. 6z

nicht getraue; wie ich denn schon im ersten Theile ge-zeiget habe, daß ein Regent in keiner andern AbsichtManufakturen und Fabriken anlegen müsse, als bloßum sie erst zu gründen, und in Gang zu bringen, da-mit sie sodann von Privatpersonen desto sicherer fort-gesetzet, und andern zum Muster und Nachfolger die-nen können. Denn meines Trachtens, ist es ein garzu unleugbarer Grundsatz, daß sich der Regent in kei-nerlei, Arten der Nahrungsgeschäffce und Gewerbeeinlassen müsse, weil nicht nur den Unterthanen da-durch die Nahrung, und folglich der Unterhalt entzo-gen wird, sondern auch, weil dergleichen Unternehmeneines Regenten in dem gesummten Nahrungsftandeeinen schädlichen Einfluß hat, da man zu Beförderungder dein Regenten zuständige Gewerbe sich dessenobersten Gewalt gar bald ungebührlicher Weise zu ge-brauchen pfleget. Unterdessen kann man nicht läugnen,daß man nicht die Eommercien hin und wieder zuVermehrung der Einkünfte gebrauchen sollte; indemsich der Hof entweder bey den Handlungscompagniendes Landes unter der Hand einläßt, oder den Handelmit den Actien sonst zur Interesse und Gewinnste desHofes zu lenken weiß, davon die Kunstgriffe des Her-zogs von Orleans, Regentens in Frankreich, zu ei-nem erstaunlichen Beyspiele dienen. Allein mit wasfür schlechter Wirkung auf die Wohlfahrt des StaatSund die Glückseligkeit der Unterthanen dergleichen ge-schieht, das ist von selbst leicht zu erachten. Vielleichtwürde es noch eher zu entschuldigen seyn, wenn ein Re-gent, der einen starken Schatz nicht müßig liegen las-sen wollte, sich bey auswärtigen Handlungscom-pagnien, oder andern auswärtigen Eommercien, unterdem Namen seiner Bedienten, oder einländischerKaufleute, einließe. Es wird dadurch dem Landenicht das geringste Nachtheil zugezogen, sondern viel-mehr größerer Reichthum für dasselbe erworben. Mit-bin

seine Einkünf-te ru vermeh-ren.