Maaßregelnund Aussichtder Lämmerbey der Ver-mehrung derDvmainen-Emküiistc.
66 I. Buch, l. Abth. Von Gründung
Güter, ob sie gleich gar keinen Pacht geben, durch eineeinfältige, unordentliche und verschwenderische Wirth-schaft, ihren Untergang finden. Die Unterthanen lei-den auch bey dieser Vermehrung der Einkünfte nichtdas geringste, weil der Pachter nicht weiter gehen kann,als ihm sein Pachtbrief berechtiget, und weil ihre Prä-standa an die Cammergüter fast allenthalben gewißund festgesetzet sind.
§. 5Z-
Jedoch muß man die Sorgfalt zur Verbesserungder Einkünfte aus den Domainen, nicht lediglich undallein den Pachtern überlassen, sondern die Cammcr-räthe oder Oeconomie-Jnspectorcs müssen auf denCammergütern des einem jeden angewiesenen Bezirkesvon Zeit zu Zeit herum reisen, alle darzu gehörigenGründe und Gegenden selbst in Augenschein nehmen,das was urbar gemachet, verbessert und besser gcnu-Het, oder für Ueberschwemmung und andern Schädenverwahret werden kann, anmerken, und zu seiner Zeitdie behörige Anstalt und Verfügung treffen, daß es innutzbarern Stand gesehet werde; wie denn auch eineansehnliche Vermehrung der Einkünfte entsteht, wennman bedacht ist, bey den Domainen allerley vermisch-te Nahrungsgeschaffte, z.E. Salpeter-und Potaschen-Siedereyen, Ziegel- und Kalk-Hütten, und dergleichenanzulegen, welches man aber nicht so weit erstreckenmuß, daß man solche Nahrungsarren an sich zieht,wovon sich die Unterthanen hauptsächlich ernehren.Ich wollte auch eben nicht anrathen, daß man in sol-chen vorhin gedachten Verbefferungsanstalten haupt-sächlich auf die Ausroodung des Holzes, um darausGetraidcfelder zu machen bedacht wäre. Eö ist wahr,die Vermehrung der Einkünfte ist hier sehr offenbar.Man darf nur einen Ueberschlag machen, was einAcker Holz, der einen ebenen und fruchtbaren Boden
hat,