Von dem Posrregal. rz?
tende Posten auf den ältesten Routen, und einige mäch-tige Reichsstände haben das Postrcgal nicht allein mitgänzlicher Ausschließung des General-Reichs-Post-aintes im Besitze, so daß die toxischen Posten nur bisan ihre Gränze gehen; sondern sie haben auch die Aus-übung dieses Regals in benachbarten kleinen Staatenhergebracht. Bey diesem Zustande wird es auch un-fehlbar sein Verbleiben haben, zumal da die Gerecht-same des Hauses Taxis in den neuesten Wahl-Capi-tulationen mehr befestiget, und dieses Haus nunmehrowegen des führenden General-Reichs-Postamtes indas fürstliche Collegium eingeführet worden, und mit-hin an den Lasten des Reiches Theil nimmt.
§. iZi.
Diese kurze Vorstellung von dem Ursprünge und Daraus folget,dem Zustande des Postwesens in Deutschland, giebt kommm Emnunmehro von selbst an die Hand, daß man keinen dicRichtsch,Inl-ändern Grund und Richtschnur des Postregals an- übungÄ*nehmen kann, als das Herkommen. Wenn auf Sei- Postecgaisteu der Reichsstände nicht gezweifelt werden kann,daß dieses Regal eine der Landeshoheit an und vor sichselbst anklebende Gerechtsame ist; so ist auf der andernSeite gleichfalls gewiß, daß die Posten in Deutsch-land entstanden sind, ehe die Landeshoheit in dem west-fälischen Frieden den Reichsstanden genugsam ver-sichert war, und daß die Reichsstände nicht allein dieBeleihung des Hauses Taxis, und die Anlegung derPosten in ihren Landen ohne Widerrede geschehen las-sen ; sondern auch das Postwesen als eine vorzüglichekaiserliche Gerechtsame oder Reservatum verschiedent-lich anerkannt haben. Ob nun zwar die meistenReichsstände nach der Zeit ihre Grundsätze und Mey-nungen hierinnen geändert haben; so kann doch diesesso wenig, als die in dem westfälischen Frieden voll-kommen versicherte Landeshoheit eine solche Wirkung
haben,