Von Bezahlung der Schulden. 595
Gewerben angenommen werden, und die Gläubigerwerden nichts einbüßen dürfen. Ja, diese Banco wirdselbst die Bezahlung der Schulden erleichtern. Wenndie Welt von der guten Einrichtung und Dauerhaf-tigkeit einer solchen Anstalt überzeuget ist; so werdensich genug finden, die ihr Geld gegen ein geringeresInteresse in die Banco einlegen werden; und manwird die alten Schulden bald abzahlen können. Kurz,es ist kein dienlicher Mittel, als dieses, den verfallenenCredit auf einmal wieder herzustellen, wenn die Sachevernünftig, und mit guter Ueberlegung eingerichtetwird. Kaiser Leopold bedicnete sich dessen, durch Er-richtung der Wiener Banco, im Anfange dieses Jahr-hundertes, mit großem Ruhen.
*) Es fragt sich, ob sich nicht der Hof solcher Gelegen-heiten bedienen könne, sich seiner Schulden um sowohlfeiler zu entledigen, wenn er dergleichen Schuld-papiere unter der Hand, oder öffentlich aufkaufenlaßt. Ich, für mein Theil, würde hierzu so wenigrathen, als daß man mit den Gläubigern conerahi-ren, und ihnen so und so viel pro Cent zahlen solle.
Dieses Mittel ist für Schuldner, die zu Grunde ge-gangen sind, aber nicht für einen Staat, von demman niemals sagen kann, daß er nicht svlvendo ist.
Es verursachet auch viele Seufzer und erfüllet die-jenigen auf lange Zeit mit Furcht und Zittern, diemit einem solchen Staate und dessen Regierung zuthun haben. Es bedarf auch wahrhaftig gar nichtsolcher Mittel. Ein beträchtlicher Staat kann garviele unschädliche Hülfsmittel haben, sich aus denbedenklichsten Umständen heranszuwickeln, wennman die Sache weislich anfangt, und alle Angelegen-heiten iu einen guten Zusammenhang und Ueberein-stimmung mit einander setzet.
§. 526.
In großen Reichen lassen sich noch verschiedene BesondereMittel ausfündig machen, zu Bezahlung der Schul-den auf leichte Art zu gelangen. Gemeiniglich giebt chknruVerah-
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