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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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596 Von Bezahlung der Schulden.

kuiigdcrSchul- es daselbst große Handlungsgcsellschasten, die alle 20den. oder 2; Jahre, wenn sie in guten Umständen sind, das

Ocrroy oder Privilegium mit großen Summen vonneuem lösen müssen. Diese können nun gar leichtbewogen werden, einen großen Theil von den Schuld-papieren des Staats einzulösen, oder an sich zu han-deln ; wie denn die große französische Handlungscom-pagnie in diesem Jahrhunderte viele Millionen von denSchulden des Königes auf diese Art an sich gebrachthat. Wenn auch die Gläubiger fast alle die eigenenUnterthanen sind, und der Monarch die absolute Ge-walt besitzt; so lassen sich eher allerley Anstalten ma-chen, die dem Staate zum Vortheile gereichen, ohnedaß die Gläubiger dabey etwas einbüßen.

§. 527.

Künk/in^Be- Allein in Frankreich hat man die Künste, die Schul«rahlung der' den der Krone auf eine leichte Art zu bezahlen, in derSchulden. That zu hoch getrieben. Ich will davon nicht reden,daß man daselbst öfters diese Art der Schulden in ei-ne andere Art verwandelt, allemal mit Vortheile desKöniges, selten ohne Schaden des Gläubigers. Ichwill nur des berüchtigten Actienhandels erwähnen, derhauptsächlich darauf angesehen war, die großen vonLudewig dem vierzehenten hinterlassenen Schulden mitbloßem Winde zu bezahlen. Besonders aber ist eseine der schädlichsten Arten, die Schulden zu bezahlen,gewesen, wenn man denWerth der neuen Münzen un-gebührlich erhöhet, den Preiß der alten dargegen ver-ringert, und den Gläubigern, die ihre Bezahlung ha-ben erlangen wollen, auferleget hat, die Hälfte Schuld-verschreibungen, und die Hälfte alte heruntergesetzteMünzsorten zu bringen; da sie denn dafür neue imWerthe erhöhete Münzen empfangen haben, die ge-meiniglich kaum so viel Silber in sich gehabt haben,als die Summe der gelieferten alten Münzsorten, so,

daß