6§2 Von Einrichtung des Cameralwesens.
Extracte, Plans und Tabellen bringen, davon sicheine Tabelle immer auf die andere beziehen, und dasje-nige ausführlicher abbilden kann. was die.' allgemeineTabelle nur kurz berühret hat. Diese Tabellen undExtracte, sind besonders für den Regenten nützlich,zumal, wenn kurze Anmerkungen und Erläuterungenhinzu gefüget werden; und er wird dadurch in denStand gesißet, die ganze innerliche Haushaltung sei-nes Staats aus einmal zu übersehen *).
*) Ein weiser Regent kann dabey allerley vortrefflicheBetrachtungen machen, und davon zu vielen nützli-chen Verbesserungen Anlaß nehmen. Ohne solcheallgemeine Vorstellungen und Tabelle», kann auchein Regent, der sich selten die Zeit nehmen kanmweit-läustige Rechnungen durchzugehen, schwerlich versi-chert seyn, daß die gesamime Wirthschaft des Staatsrichtig und wohl geführet wird. Svetonius berich-tet uns, daß Kaiser Augustüs dergleichen Tabellenund Extracte gehabt habe; und eben dieses versi-chert man von Ludewig dem vierzehenten, zuk Zeitdes Ministern des großen Colberts, der dem Köni-ge beständig den ganzen Zustand seines Finanzwe-sens also vor Augen geleget hat. Man kann von ei-nigen großen Monarchen unseres Iahrhunderteseben dieses vermuthen. Jedoch kann ich aus Man-gel der Nachrichten nichts gewisses davon behaupten.
Zweyte