Band 
Neunter Theil.
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2ZL xr Abschnitt

XVII befand, selbe ganz willig, ohne etwas zu ih»Jahkhund.^ Vertheidigung einzuwenden: sie trieb dieGelerigkcir so weit, daß sie sogar die Verordnnungen der Herren Bischöfe von Chalon undvon Meaux unterschrieb, obschon sie die Cen-sur von ihren Büchern enthielten. Der Hrvon Bvssuet nahm sich die Mühe, sie vonWorte zu Worte anzugeben, was sie unter-schreiben sollte; und alles, was sie sich silbstnoch erlaubte hinzuzusetzen, war, daß sie nie-mal die Meynung gehabt habe, etwas zu be-haupten, was dem Geiste der katholischen Kir-che entgegen gewesen wäre, indem sie bekannte,daß sie selber allezeit unterwirsig gewesen wäre,und daß sie niemal aufhören würde, es zuseon. Als der Hr Bvssuet in ihr lauter lob»würdige Gesinnungen bemerket hatte, so gaber ihr den ersten Julius ein schriftliches Zeug-niß, vermög dessen er erklärte, daß er mitihrem Betragen zufrieden wäre, daß er ihrden Gebrauch der Sakramente, wie er sie ge-funden harte, fortsetzen ließ; daß sie aufkeine Weife in die Abfcheulichkeiten des Moli»nos verwickelt wäre, und daß er niemal ge-sinnet gewesen wäre, sie in den Anmerkungen,die er in seiner Hirtenvervrdnung von demQuierismuü gemacht harre, zu begreifen. DieOberinn und die Klosterjungfern von derHeimsuchung zu Meaux gaben ihr auch einVersicherungsfchreiben, durch welches sie er-kanntet, , daß diese Frau, wahrend ihrem Auf-