unter der Regierung Ludwigs xm. i6z
gefunden worden, zum Vorschein, um zu zeigen, daß sie strafbare Verständniße mitden Fremden unterhielten.
Man legte ihnen zur Last, daß sie Juden, Zauberer, Wahrsager, Stern-deuter und Nativitatstellcr nach Frankreich hätten kommen laßen. Man erwiese, daßsie dkesclbigen um Rath fragten , und man fand in ihren Käsigen Zaubersiegel, Bil-der von Wachs, und andere geheimnißvolle Zeichen und Schriften, deren solche Leu,te sich zu damaliger Zeit bedienten, um die Leichtgläubigkeit der Großen zu betrügen.Man fände darunter ins besondere die Nativitäk des Königes und der Prinzen undPrinzcßinnen von Frankreich.
Die Marschalltn von Ancre war nach einem von ihren Kindbetten mit einer Ab,«ahme der Kräften behaftet worden, von der sie durch die ordentlichen Mittel nichtkonnte befreyct werden. Sie hatte damals einen portugiesischen Juden, Namens Mont-alto, bey sich, der Leibarzt des Großherzogs gewesen war. Sie zog ihn wegen dieserKrankheit zu Rath, und da ihr dieser Iud keine guten Gründe anführen konnte, s»sagte er ihr schlechte. Er beredete sie, daß sie verzaubert wäre, und daß es Leutegäbe, so das Geheimniß hätten, durch ihre Blicke zu verzaubern und zu vergiften.Sie glaubte es, und seit derselbigen Zeit hielte sie sich verborgen, indem sie sich vonniemand wogte sehen laßen, und konnte nicht leiden, daß man sie starr ansähe.
Man ließ Mönche aus Italien kommen, um sie durch Beschwörungen von derVerzauberung zu befreyen, und diese Beschwörungen giengen zu Nachts in einerKirche vor; man ließ wenige Personen dazu yinein, und bediente sich dabey außeror-dentlicher Ceremonien. Man tödete dabey einen Hahn und eimgcTaubcn, deren Kör-per oder Blut der Marschalltn zu einem Hülfsmittel dienen sollte. Es war bey allendiesen Sachen viel Thorheit. Diese nächtlicher, Ceremonien, so in Kirchen ausgeübetworden, wurden für zauberische Verrichtungen und verabscheuungöwürdige Enrhelli-gungen der Kirchen ausgegeben.
Man glaubet insgemein, daß das Parlement die Marschallin von Ancre, alseine Hexe, verurtheilre, daß sie sollte verbrannt werden : Aber diese Eigenschaft wirdihr in dem Urtheil nicht beygelegt, welches sie nur blos für eine Verbrechern wider die belei-digte göttliche und menschliche Majestät erkläret, ohne zu sagen, worinncn ihrVerbrechen bestünde, noch ob es Hexerey, Gottlosigkeit oder Entheiligung gewesen.
Die unermeßlichen Reichthümer, die sie in so kurzer Zeit erlangt hatte, wa-ren einer von den Hauptpuncten der Anklage. Das, was der Marschal und seine Ge,mahlin an liegenden Gütern in dem Königreich besaßen, hatte sie nicht über hundertund scchzigkausend Thaler gekostet. Das Übrige, so sich auf weit beträchtlichereSummen bestes, war, ohne Erlaubniß des Königs, in fremde Länder und vornämlichnach Rom und Florenz geschicket worden - - s.
Die Marschallin von Ancre stund nicht in Gemeinschaft der Güter mit ihremManne, und die Leihhäu er zu Rom, die sie gekauft hatte, gehörten ihr eigenthüm-lich zu. Es wurde erwusen, baß alle diese Reichthümer die Frucht der außer-ordentlichsten Diebereyen und der gröbsten Besiedlung der gemeinen Gelder ge,Wesen wären , die seit langer Zeit in Frankreich begangen worden. Die Marschallinverkaufte alle Gnadcnbczeugungen, sie wendete alle Mittel an, Geld zu ziehen.
Man liefet in der Verhaltungsvorschrift, die an den Erzbischof von Lyonfranzösischen Minister an dem Hofe zu Rom, gerichtet ist, daß der Marschal und seine
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1617.