unter der Regierung Ludwigs xm. i65
Andere glaubten indeßen nicht, daß man sie zum Tode vcrurthcilen könnte.Dsslandes« Paven, einer von den zween Referenten / war unter dieser Zahl, under sagte es dem Herrn von Lüyues frey heraus/ der vor dem Urtheilsspruch kam/ dieSache bey ihm zu verreiben. Lüyneö bat ihn inständig/ er sollte sich dabey nichtelnfinven, aus Furcht, es mögte der Ruhm seiner Redlichkeit die andern Richter be-wege»,/ seiner Meynung beyzustimmen; allein veslandes erklärte / daß er sich dabeyelnfinven würde / um/ nach seinem Gcwißey / seine Meynung zu sagen. Die Mac»schalln, wurde zum letztenmal auf der Bank der Verbrecher/ den sechsten Julius/ ver-hört. Ob man gleich die drey Kammern, zur Entscheidung des Proceßes versamm-let hakte / so befanden sich doch nicht mehr / als neunzehn Richter dabey -, DieMarschallin sagte erstlich zu ihnen / wenn einige unter Ihnen Ursache gehabt hätten,sich über ihren verstorbenen Mann zu beschwehrcn, so bäte sie dieselben , sie wogtensich deßen nicht erinnern / wenn sie ein Urtheil über sie fallen würden. Sie beant-wortete so dann alles / was man sie fragte, auf eine so scheinbare und einleuchtendeArt, daß sie sehr vergnügt mit sich selbst aus dem Zimmer gieng und sicher glaubte,daß sie die Richter höchstens zur Verbannung aus dem Königreiche verurtheilen wür-den. Den siebenden fieng man an, die Stimmen zn sammlen, womit man nicht eher,als den achten zu Ende kam. Die Marschallin wurde verurthcilt, daß sie sollteenthauptet und ihr Haupt und Körper zu Asche verbrannt werden. Durch das näm-liche Urtheil wurde auch das Andenken ihres Mannes auf immer und ewig ehrlos gc,macht; ihr Sohn des Adels entsetzt und für unfähig erklärt, irgend eine Bedienung,Amr oder Würde in dem Königreich zu besitzen; ihre Güter, so sie in Frankreich bak-ten, waren dem Rönige verfallen und eingezogen ; und in Absicht auf diejenigen , sosie zu Rom, und Florenz, und an andern Orten, außerhalb des Königreichs hakten,wurde gemeldet , daß sie dem Könige gehöreren, als die von seinen Geldern her-gekommen, und von seinen Finanzen unrechtmäßiger weise entwendet worden,und man trug dem Generalprocurator auf, die Widererstattung derselben zu betrei-ben. Ludovici ,md Montaubert wurden in Freyheit gesetzcr, doch mit dein Beding,daß sie sich allemal wieder stellen sollten, wenn man es von ihnen verlangen wur-de; und es wurde verordnet, daß Barbtn, der vormalige allgemeine Vorsteher desFinanzwesens, über die aus dem Proceß entspringende Stücke, sollte abgehörtund befragt werden.
Man wartete, bis die Marschallin zu Mittag gespeiset hatte, um ihr das Ur-theil anzukündigen. So bald sie von, Tische aufgestanden war, so trat ein Dienerdes Gefängnißhüters in ihr Zimmer und sagte zu ihr: Kommen Sie, Madame ,es ist zum letztenmal«:, Sie werden heute berausaelaßen werden. Sie bildete sichein, daß man sie nun in Freyheit fetzen würde. Sie wurde in die Kapelle geführt,wo man ihr das Urtheil vorläse, und als sie diese Worte hörete: und die besagteGaligai, daß ikr, a-if einer Blurbuhne, der Kopf herabgescklagen werdensoll; so schrie sie auf Italienisch : Oimö povererra . O ich arme! Hierauf sagtesie auf Französisch, daß sie schwanger wäre. Sie wollte Zeit gewinnen. Der Gericht«schreibet Voisin stellte ihr vor, sie hätte während ihres ganze» Proceßes nichts davongesagt. Man ließ indeßen Wundärzte und Hebammen kommen, um die Sache zuuntersuchen. Sie erklärcten, daß sie nicht schwanger wäre, und sie beharrete auchnicht weiter darauf: Aber sie entrüstete sich wider den Herrn von Courkin, «inen vonihren zween Referenten, und sagte zu ihm, er würde ihren Tod vor GOtk zu vcranr«
(T) 3 Worten
2 2 2 Astercurs krsotzois, t. 4.