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untcr der Regierung Ludwigs xm.
Diese wiederholten Drohungen thaten ihre Würkung. Der Gouverneur von '
Mcyland räumte Bcrcelli, den fünf und zwanzigsten Iunius r6r§. dem Herzoge wies l6l8«der ein, und gegen das Ende des Novembers in gedachtem Jahre kam -er Cardinalvon Savoyen nach Frankreich, um dem Könige für den Schutz, den er dem Herzoge,seinem Vatter, erwiesen hatte, zu danken. Er erhielt auch den Auftrag, um diePrinzeßin Christin« von Frankreich für den Prinzen von Picmonr anzuhalten. DieseHeyrach wurde geschloßen, ohne daß man nur einmal daran gedachte, die Einwilligungder Königin Mutter zu verlangen ; und ste betrachtete dieses als eine neue Beschim-pfung, die zu allen denen, fo ste täglich an dem Orte ihrer Verweisung ausstehe»mußte, noch hinzukäme.
Der königliche Staaksrath war, dieses Jahr über, auch mit den Händeln in i*
Bear» sehr beschäftiget - Bear«.
Im Jahr rs 6 y. hatte Johanna von Albret, Königln von Navarra, dieÜbung der katholischen Religion in dem ganzen Lande von Bcarn abgeschafk, und derGraf von Montgommery, ihr Statthalter, hatte, durch eine Verordnung vomzweyten Oktober des nämlichen Jahrs, alle Kirchengüter eingezogen, welche zur Un-terhaltung der reformirreu Geistlichen und zur Stiftung verschiedener Cvllegien ange-wendet wurden, worinnen die Jugend in der protestantischen Religion sollte auftrzo-gen werden.
Im Jahr 1599. erlaubte Heinrich lV. in Bearn die öffentliche Übung der ka-tholischen Religion: Aber er hielte sich für verbunden, den Protestanten die Kirchen«guter zu laßen, deren sie sich bemächtiget hatten , und er wollte die nöthigen Snm,wen zur Unterhaltung der katholischen Kirchen und der Geistlichen, welche dabey diene-ren, lieber von seinen Kammcrgütcrn nehmen, als die Protestanten nöthigen, dasje,rüge wieder herzugeben, was sie unrechtmäßiger Weise besaßen.
Die katholische Geistlichkeit verlangte beständig, wieder in den Besitz ihrer Gü«ter zu kommen. Ludwig Xl ll. verwilligte ihr endlich die völlige und gänzliche Wieder-einräumung derselben, durch einen zu Fomainebleau, den fünf und zwanzigsten Ju-mus 1617. datieren Ausspruch, und um die Vollziehung deßclben zu erleichtern, soverordnete er , daß die Protestanten deßwegen durch jährliche Einkünfte sollten schad,los gehalten werden, welche man ihnen von seinen eigenen Kammergütern auszahlensollte.
Aber die Protestanten, welche sich im Monat Julius in der Stadt Ortez ver-sammlet hatten, erkläreten, daß sie lieber sterben, als in eine Wiedergabe willigenwollten, welche, ihrem Vorgeben nach, den gänzlichen Untergang der Religion unddes Staats nach sich ziehen würde. Sie schickten einen Abgeordneten nach Hof, umVorstellungen zu thun. Der König hörete sie an; allein er achtete im geringsten nichtdarauf, sondern bestätigte vielmehr den Ausspruch des Staatsraths vom fünf undzwanzigsten Iunius, und befahl, durch ein zu Paris, im Monat September 161?.datirtes Edikt, daß die katholischen Geistlichen wieder in den völligen und gänzlichenBesitz ihrer Güter, vom zweyten Hornung 1618- an, treten, und daß von diesemTage an die Einnehmer der Kammergütec aufhören sollten, ihnen die Summe vonvier und zwanzigtausend Livrcs zu bezahlen, welche ihnen der König jährlich zu ihrerUnterhaltung gab.
Man
"r Alercurv k'ran^oir, t. f.
Gesch.vonFrankr.XH.THet». <Aa)