Band 
Funfzehnder Theil. Vom Jahre 1643. bis 1715.
Entstehung
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unter der Regierung Ludwigs xiv. g.zz

79.) Und von Seiten der Herren Generalstaaten der König von Spanien, allederselben Mitalliirte, welche von Zeit der sechs Wochen anzurechnen, nachdem die Ra-tifications-Auswechslung geschehen seyn wird, sich, den Frieden anzunehmen, erklärenwerden, wie auch die dreyzehn Cantons der löblichen schweitzerischen Lige und ihre Mit,«Mitten, die Stadt Embden, und über dem alle Könige, Fürsten und Stande , Stab,te und Privat - Personen, welche die Herren Geueralstaaten an ihrem Theil/ auf der»,selben Begehren, in diese Tractaten, mit begriffen Haben wollen.

20.) Hochgemcldter König, und erwähnte Herren Generalstaaten bewilligen,daß der König von Großbritannien als Mediateur, und alle andere Potentaten undFürsten , denen es beliebig seyn wird, in solche Vereinbahrung und Verbindniß, miteinzutreten, Ihro Majestät und mehrgemeldten Herren Generalstaaten ihre Verffre-chung und Zusage, über die Vollziehung und ohnverbrüchliche Haltung, dieser gcschlosisener Fricdenstractaten, thun mögen.

27.) Dieser gegenwärtige Friedensschluß, soll von hochgemcldtem Könige, unddenen Herren Generalstaaten ratificirt und bewilliget werden, und sollen die Ratisiea,tionsbriefe, von einem und anderem Theil, in guter und gebührender Form, in demsechswöchentlichen Termin, oder ehender, so bald es sich thun laßen will, von dem Ta-ge der Unterschreiöung anzurechnen, ausgeliefert werden. Zu Beglaubung deßen, ba,den wir verordnete Ambaffadeurs obgemeldter Ihro Königl. Majestät und der HerrenGeneralstaaten der vereinigten Niederländischen Provinzen, krafft unserer Vollmachtund Respects, unsere Nahmen mit Unsern gewöhnlichen Handzeichen unterschrieben, undunsere Siegeldarunter gesetzet, zu Rimwezcv den zehnden Tag Augusti 1678-War gezeichnet

(I..8 ) Marschal von EstradeS. H. V. Bevernnrgk.

<l..8.) Colbett. (L..8) W. von Nassau.

(L..8.) De Mesmes. W. V. Hären. '

Absonderlich» Artickel den Herrn Prinzen von Oranien betreffend.

Gleichwie, vermöge des etliche Jahre her sich zugetragenen Krieges zwischen demAllerchristlichsten Könige, und denen Herren Generalstaaren der vereinigten Niederlän-dischen Provinzen, Ihro Majestät hat einziehen und sich bemächtigen laßen, aller, demPrinzen von Oranien gehöriger Güter, sowohl dieses gemeldten Fürsteuthums, alsHerrschafften, und irr Frankreich gelegenen Landschafften, und das Einkommen davon,an den Herrn Grafen von Auvergne, welcher derselben annoch gegenwärtig genießet,verschenket hat, und durch GOttes Gnade der Friede, durch heutiges Tages geschlos-sene Tractaten, getroffen worden, dergestalt, daß alle Kriegsfeindseligkeiten aufgeho,ben und abgeschaffet seyn sollen z So haben Ihro Majestät versprochen, versprechenauch, durch diesen absonderlichen Artickel, daß dieselben nach geschehener Ratifications-auswechslung diese gethane Einziehung, und Bemächtigung gänzlich aufheben, und ge-meldten Herrn Prinzen , in erwähntes Fürstenthum, und darzu gehörige Landschafftenin Frankreich und Franche Comtc, Charolois, Flandern und andere, in Ihro Maje-stät Gebiete, gelegene und daran Hangende Länder und Herrschafften, und in alle Ge-rechtigkeiten, /^äiones, Privilegien, Gebräuche und Prärogativen, lvelche zu selbi-gem Staat gehören, auf selbige Art und Weise, wie er solches vor Begebenheit desKrieges im Besitz gehabt, wieder repoffcßioniren wollen. Geschehen zu Nimwegen denro. August 1678.

Gelch.vsnHrankr.XV.THkG (t)

IV.