unter der Regierung Ludwigs xiv. 529
72.) Der Catholische König giebt durch dieses und siehet zu, an ihre britanin- Dekrafftigun-sche Majestät und von ihren Unterthanen zu dem Ende errichteten Compagnie, auch^'6 AHiMotra»mit Ausschließung seiner eigenen spanischen Unterthanen , und aller andern, dentraet um Negars in verschiedenen Theilen der Hertschafft. Zhro Catholischen Majestätin Americam zu bringen , gemeiniglich gsnatznt Li paLtc, ctce:i.Äiiisrico cie blegi-os,vor die Zeit pon dreystg hiisiereinander' folgenden Jahren, anzurechnen vom erstenMay 17 >z., mit.eben densesben Bedingungen, .als .die Franzosen denselben genoßen,oder nachmals genießen möchten, zugleich mit denselben Einschrcnkungen des Landes,welche der Catholische König vorgeschrieben, und obgmieldtcr Compagnie, welche ins,gemein genannt wird: atlianco, vergönnet, an einigen OvteU
am Fluß Plata, woselbst in der Zeit von dreystg Jahren, doch nicht langer diese Com,pagnie oder Stück Landes bequem und genugsam seyn, zu bauen, zu säen, und Viehzu weiden, zum Unterhalte derjenigen , weiche in Dienst selbiger Compagnie sind, undderselben Negers, die allda so lange in Sicherheit bewahret werden können, bis sieverkaufst sind; und daß über dem die Schisse, welche gemcldter Compagnie zugehören,nicht ans Land kommen mögen, und wider alle Gefahn.gestchert seyn. Jedoch soll demCatholischen Könige allezeit sreystehen einen. Hfficier in derselben .Stadt oder Colonie zuhaben, der- Sorge tragen möge, daß nichts zum Nachtheil seines königlichen Intereßegethan oder vorgenommen werben möge, und alle die, sö'die Direktion der Sachen vor»der Compagnie daselbst haben, müßen sich der Aufsicht selbigen Öffners in Ansehung al,les deßcn, was obbesagtc Stücke Landes b tnfft, unterwerfen. Im Fall aber einigeSchwierigkeiten, Zweifel oder Differenz zwischen gedachten Offner, und denen Dirs,cteurs der Compagnie entstehen solle, soll derselben Beylegnng von dem Gouverneurvon Buenos Ayreö überlasten werde». Der Catholische König hat auch die Gürigkeitgehabt, besagter Compagnie mehr andere ungewöhnliche Vortheile zu vergönnen, dieumständlich und weitläufiger jn den Contract Mck ^jLsnro enthalten sind , welcher zuMadrit den sechs und zwanzigsten Marsii dieses 771 z. Jahres geschloßen ist. WelcherContract, ei ^lliL'iro cic dle^ro-', genannt mit allen Clausäln, Conditionen, -Pri,vilegien und darinnen begriffenen Immunitäten, die mit gegenwärtiger Art. nicht streitigsind, ein Theil dieses Tractats, gleich als wen» er von Wort zu Wort hier eingeführetwäre, gehalten und geachtet werden soll.
i z.) Nachdem die Königin von Großbritannien mit dem größten Eifer stets an, Amneffle.Er«gedrungen und angehalten, daß alle Einwohner des Fürstenthums Catalonien, wcs thcilnra undStandes und Condirion sie seyn möchten, nicht allein eine völlige Amnestie und Ver, BsvdachkurizgebunZ alles deßen, was in dem letzten Kriege geschehen, erhalten, und den völligenGenuß ihrer Güter und Aemter genießen, sondern auch ihre alte Pckvilcgia ungekrankt^behalten möchten: so vergönnet und confirmirt der Catholische König, aus Respect vorKie Königin aus Großbritannien, hiermit allen Innwohnern von Catalonien, wer sieauch sind, nicht nur die gesuchte Amnestie samt den völligen Besitz ihrer Güter und Be,dienungen, sondern giebt ihnen auch alle Privilegia, so die Einwohner beyder Castilien,die unter allen ihren spanischen Völkern den Catholischen König die Liebsten sind, haben,genießen, oder nachmals haben, und genießen werden.
74.) Da es auch dem Catholischen Könige, auf Instanz der Königin von Groß-britannien, gefallen, das Königreich Sicilien an Se. Königl. Hoheit, Victor Ama-kr.lung des Kö,Leus, Herzog von Savoyen, abzutreten, und durch den an heutigen Tage zwischengreici-6 Sict-Sr. Königl. Catholischen Majestät und Ihro Königl. Hoheit von Savoyen geschlichenen ^ aa L avv-^
Gesch.vonFrankr.XVtzLhilz, (Z)