5 zv Sammlung dir vornehmsten Frledensschlüße
behalt des Tue ^ractat solches abstehet: so gelobet und verbindet sich gemelkte Ihro Königs. MajestätceßionSrechts von Großbritannien daß sie die größte Sorge tragen werde, damit in Ermanglung derfür Spanier», männlichen Erben im Hause Savoyen, der Besitz des sieilianischen Reichs an die spa-nische Krone wieder kehrcy soll. Und obgemelsre Ihro Britannische Majestät concedi-ret noch darüber, daß das Königreich Sicilion j unter keinem Prätext, noch auf welcheWeise es seyn möchte, entfremdet, oder einigen andern Fürsten oder Staat, als alleindem Cathol. König von Spanien, seinen Erben und Nachfolgern, gegeben werden soll.Und weil die Cathol. Majestät der König bezeuget hat, daß es füglich und ihm ange-nehm wäre, wenn nicht allein die stcilianisihe UnlekkhaNen, » c noch ihren Aufenthaltin den spanischen Domaincn haben, und in Sr. Katholischen Majestät Dienste stehen,sondern auch die Spanier und andere selbiger Krone unterwohnende, die etwan Güterund Bedienungen in^icilien besitzen, ohne einzige Minderung ihre Güter und Aemtergenießen solten, und auf keinerley Art und Weist, unter Prätcxt persönlicher Abwesen-heit aus dem Reiche, geplagt und beunruhigt werden. Obgemeldter Cathol. König eben-fals seiner SeitS freywillig gelobet, daß er'zustimmen wolle, daß die Unterthanen ge»meldten Königreichs Sicilien, und andere Unterthanen Sr. Königl. .Hoheit, dle ct-wann Güter und Aemter in Spanien oder andern unter spanischer Vothmäsigkeit gehö-rigen Landen haben möchten, auf gleiche Weise, ohne Verminderung, ganz und gargenießen, und auf keinerley Art und Weist, unter Prätert persönlicher Abwesenheit -geplagt, noch beunruhiget werden. So verspricht Ihro Königl. Majestät von Groß-britannien , daß sie trachten und zu dem Ende ihren extraordinairen Ambassadeurs undPlenipotentiarien zu Utrecht Instructiones geben wolle, damit selbige ihre Officia best-möglichst anwenden, daß der Catholische König und Se. Königl. Hoheit über diese Ma-terien sich mit einander vergleichen, und seiner versorgen und Sorge tragen, daß sel-biges von beyden Theilen auf die merklichste Art geschehe.
BklräWgsas 15.) Ihro Königl. Majestät erneuern und confirmiren hiedurch alle vor diesemaller vor heric.ea den Kronen von Großbritannien und Spanien gemachte Fricdens-Freundschafftö-
Traktaten twi- Verbindung« - und Commerrien-Tractaten, in solcher vollkommenen Art, als ob sie in-ßmderhcik hie beygefügt wären; nämlich kn so wert selbige mit den kezten ichteten undgezeichneten Friedens-»md Commerrien - Teactalen nicht streitig sind, und insbesonderewerden durch diesen Traetat, alle Vergleiche, Traktaten und Conventionen , sowohl'die, welche die Übung der Handlung.' und Sch'ffarth in Europa und anderswo berrcf-fen, als auch diejenige, so von der Einfuhr der Negre« in den spanischen Westindienhandeln, und die bereits zwischen beyder» Narronen gemacht find, oder noch zu Madritgemacht, und weil von Seiten Spaniens angehalten wlrd, daß einige gennffe Rechteder Fifcherey bey der Insuk Terrerrenf denen Bistayen» oder anderen des CatholifchenKöniges Unterthanen zugchören: so stehet Ihro Britannische Majestät zu >md ver-ßrrichk, daß alle Privikegia, so denen Bistayern oder andern spanischen Völkern mitRecht ^kommen, ihnen auch gelassen und vorbehalten werden söllm.
,6.) Demnach in dem den zwey >rnd zwanzigsten Augrrst zwischen der KömginWachnfiWan' von Großbnlanirlcn z und dem Merchrlstk. König gemachten Vergleich, ein»e<,krld,Ve!cke rium vor vier Wochen geschloßrn ist, worinn der Catholische König arrch zustimmet,Pnstmlgr gul- deißekben hiemik rakifilirck, welches auch durch einen nähern Vergleich bis denzwöls,wz iUM'teik. dieses Jahres prokorrgiret, mid unter andern Corwikionen dabey erpresse bc,
Vtmgen ist, m welchen Gelegenheiten die Schiffe, Kanfmannschaffkcn und andere be,«vegliche Guter von einer oder andern Seite genommen, sollen Preist erkläret, oder' dr» Eizmer wieder gegeben werden nMeu: s» har rmn sich m diesem Fall verglichen,
«O daß
fthnr beydenTheilen.
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