Besondere Ein»schli-ßuna derRepudliqurWe'rirdlg.
Jngseichen derRepublique C-c-nua.
5 zr Sammlung der vornehmsten Friedensschluß
rz.) Die Dmchlauchkigsie Repnblique Venebig, soll in Ansehung der Neutra-lität, welche sie wahrenden Krieges zwischen den streitenden Partheyen vollkommen un-terhalten , und wegen der vielen Hörigkeiten, so sie erwiesen, auf die bestmöglichsteWeise in diesem Trackar begriffen werden, als eine aligcmcine Freundin, mit der, Ih-ro Königlichen Majestät Majestät, zu allen Zeiten, wie Dero Sachen es erfodecnwerden, eine aufrichtige Freundschaft zu erhalten begehret, und bleibet Dero Würde,Macht und Sicherheit, sowohl als ihre Staaten und Herrschaften, allezeit ungekräqket.
24 -) Ist gut befunden, daß die Allcrdurchlauchrigste Repnblique Genua , in die-sem gegenwärtigen Tracrat mit begriffen werden solle, welche durch eine standhafteNeutralität währender Zeit des Krieges die akre Freundschaft mir denen beyden Kro-nen von Großbritannien und Spanien noch fester gemacht und befestiget har, daß derVortheil von diesem Frieden sich über alle dasjenige, welches, selbige Repnblique ange-het, erstrecken, und daß die Unterthanen deßelbcn, in allen Dingen und überall nachdiesem, derselben Freyheit des Commercii genießen sollen, welches sie vor diesem, und.bey dem Leben des Catholischen Königes Caroli li. von Spanien genoßen hat.
25 . ) Die Stadt Danzig wird gleichfalls in'diese Verbündniß mit eingeschlosgfen, damit sie inskünftig aller Vortheilen des Kauzharwcls, welche derselben vor diesemin jenem Königreich vergönnet und zugestanden sind, es sey durch Traktaten, oderGewohnheiten, genießen möge.
26 . ) Sollen verbündliche Ratifikationen dieses gegenwärtigen Traktats und in
behörigec Form ausgesetzet, Reciproquement von beyden Seiten , innerhalb Zeit vonsechs Wochen, von dem Tage der Unterschreibung an zu rechnen, oder auch wohl eher,Lasern solches möglich ist, ausgewechselt werden. -
Deßen zu Urkund -haben wir oben gedachte eptraordinaire Ambaßadeurö und Ple-nipotentiarii, nachdem wir beyderseits unsere Vollmachten gehöriger maßen gezciget,und ausgewechselt haben, Liesen gegenwärtigen Traclat unterzeichnet , und mir nn»fern Innsiegeln bekräftiget: So geschehen zu Utrecht den Lreyzehnden Iulii imJahr i? lZ-
(s-. 8.) Ioh. Bristol. C. P. S. (D 8.) Herzog von Oßuna.
(T.8.) Srrafford. (D 8.) El Marque de Monteleone.
, Der erste separate Artickel.
Genaue Der Äsußer Lemftnigen, wefcheS durch den ohnlängst zu Madrid den sieben und zwanzig-meidung aller ^ Her, Martins jüngsthin zwischen dem Hernr Baron von Lexington, von Seiten Ih-sernerrrZetgür- ^ Königlichen Majestät von Großbritannien, und dem Herrn Marquis de Beding,vdn Seiten Sr Catholischen Majestät gcsihloßenen Tractatbedingungen, und siipuliret«st mart ferner durch diesm separaten Artickel übereingekommen, welcher von-' gleicher' Krast seyn soll, als wenn er von Wort zu Wort, diesem zwischen beeden Ih.
ro Königlichen Majestät geschloßencn Traktat hinzugefüget, oder einverleibet worden,Laß Dchwid Se. Catholische Majestät fest beschloßen hat^ und auch kraft dieses gegen-wärtigen Traktats verbindlich zusaget und angelobet, niemals zuzustehen, daß einigeLänder, Provinzen oder Staate», selbige mögen gelegen seyn, wo sie immer wollen,«nd der K.rone Spanien zugehären , inskünftige ver Nennet werden sollen ; al!o ver-bricht auch Jhro Königliche Majestät von Grosbn'tanmm gl-ichfalls reclproqnement.Laß sie bey ihren Mefirres und Rathschlägen persist'ren , durch welche von ihr vcrsor,zet würden , daß keine von denen im Krieg begriffenen Partheyen von Sr. CatholischenMajestät sodrrn, oder erhalten solle, Laß einiger fernerer Theil oder Stück der spa-nischen
Inalcichrn derBtavt Dar»zig, so viet b eLvmmerj'^rcvhcit dctrift.
Termin ;urRa»tificakion« Auewechslung und
ANt^jkichNULg.