Band 
Funfzehnder Theil. Vom Jahre 1643. bis 1715.
Entstehung
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unter der Regierung Ludwigs xiv. ; zz

Nischen Monarchie von derselben abgezogen werdö; auf dem Fall aber dergleichen Fod«,rung geschehen sollte, und durch Se. Catholiscke Majestät gewegert werden, daß Ih-ro Königliche Majestät von Grosbritannien siE bemühen solle, es dahin zu bringen,,damit von dergleichen Forderungen und Pratenstonen abgestanden werde. Und weilIhro Königliche Majestät von Großbritannien für gut befunden haben , daß zwischenIhrer Britannischen Majestät, dem Catholischen König und dem König von Portu-gal, eine neue Allianz gemacht werde, in welcher für die Sicherheit der Krone Portu,gal Sorge getragen werden soll. Als giebst Se. Catholische Majestät durch diesen ge,genwärtigen Artickcl seinen Consens zu diesem heilsamen Werk, wie ste denn solcheshiemit atkestircn und bezeugen.

Dieser Artickel soll ratificiret , und die Ratifikation deßclben zu Utrecht in-nerhalb sechs Wochen, oder eher, dafern solches geschehen kann, ausgewechseltwerden.

Deßen zu Urkund haben wir extraordinaire AmbaßadeurS und PlenipotentiariiIhrer Königlich - Britannischen und Catholischen Majestät, kraft der auf diesen Tagausgewechselten Vollmachten, diesen gegenwärtigen Artickcl untergezeichnet, und mitunserm Siegel bckräfttiget. Geschehen zu Utrecht den dreyzehnden Iunius, in demJahr unsers HErrn 171z.

(l. 8.) ML Bristol. C. P. S. (l^. 8 ) Herzog von Oßuna.

(l^. 8.) (l-. 8.) Marquis de Monteleone.

Der andere separate Arkickei.

^^amlt man sehen und erkennen möge, was für eine Consideration Ihro Majestät

die Königinn von Großbritannien für die Prinzeßinn von Urfins haben, so Staats in denso haben höchstgedachte Ihro Majestät die Königinn in dem ein und zwanzigsten spamschm Nie-Artickcl, des zu Madrid den sieben und zwanzigsten jüngst vccwichenen Martii zwischen oerlauoen kürdem Baron von Lepington, von Seiten Ihro britanischen Majestät, und dem Mar» ^qms de Bedmar, von Sr. Catholischen Majestät, geschloßenen Tractats sich selbst ^ '

verbunden und obligirek, wie sie sich denn durch diesen gegenwärtigen Artickel verbin-det , verspricht, lckd für sich nnd ihre Succeßoreö zustehet, daß sie in der That Sor-ge tragen wollen, dahin zu bringen, daß gedachte Prinzeßinn Urfins sogleich und son-der Aufschub in den reellen und wirklichen Besitz des Herzogthum Limburg , oder an,dere Landen, in denen Niederlanden, welche anstatt deßelben zur vollkommenen Ver-gnügung der Prinzeßinn Ursins angebothen werden dürften, mit einer völligen undunabhännigen Superiorikät, frey von aller Lehen oder einiger andern Verbindung, wieselbige immer seyn mag, und welche jährlich eine Einkunft von dreyßgtaufend Scudlausbringen können, geseßt werden solle, und solches alles zu Folge der Form und demInnhalk des durch Se. Catholischen Majestät, der gedachten Prinzeßinn den acht undzwanzigsten September 1711. ertheilten Diplomatis, weßen Einhalt folgender mastftn lautet:

Philippus, von GOttes Gnaden, König von Castilien, Arragonlen, bee»den Sirilien, Jerusalem, Navarra, Granada, Toledo, Valcnzia, Gallicien, Ma,jorca, Sevilien, Sardinien, Cordua, Corsica, Murcia, Iaen, Algarbien, Alge,zira, Gibraltar, der Canarischcn Eylanden , Ost - und Westindien , der Insuln undfesten Landes des Occani; Erzherzog von Oesterreich, Herzog zu Burgund, Brabandund Mavland; Graf von Habsburg, Flandern, Tirol und Barcelona; Herr vonBiscaja und Mecheln rc. Allen und jeden, die gegenwärtiges sehen oder lesen hören

(Z) z werden