10 . DIE MAASSEINHEITEN.
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einer Pendeluhr, oder einer nach dieser reglirten Federuhr gieblan, wie viele dieser Schwingungen auf den zu messenden Zeit-raum kommen. Bruchtheile von Secunden werden gewöhnlich'geschäizt. Besondere Vorrichtungen, wie das Chronoskop vonHipp, gestalten jedoch eine scharfe Bestimmung sehr kleinerBruchtheile.
Die Raumgrössen zerfallen in Winkelgrössen, Längen-,Flächen-, und körperliche Grössen , und jede dieser Arten ver-langt ihre besondere Maaseinheil.
Wi nke 1 gr ös s e n werden durch die ihnen entsprechendenKreisbogen gemessen, und für diese ist die natürliche Einheitder Kreis. Von Alters her wird der Kreis in 360 Grade ge-theilt, weil die Sonne in ihrer Bahn täglich um ungefähr diesenTheil, gradus solis , fortschreitet; der Grad hält 60 Minuten,die Minute 60 Secunden. Der Versuch, am Ende des vorigenJahrhunderts, diese Eintheilung durch Decimaltheile zu ver-drängen , hat ebenfalls keine Folge gehabt.
Als La ngen maasse dienen, je nach der Grosse desGegenstandes, Meilen, gewöhnlich als aliquote Theile eines Ae-quatorgrades bestimmt, Toisen oder Klafter zu 6 Fuss, Fusseund ihre Unterabtiieilnngen. Um die von Land zu Land undOrt zu Ort wechselnden Maasseiten zu verdrängen, wurde, 1799,in Paris der Meter, ein Zehnmilliontel des Erdquadranten, alsein allen Theilen der Erde gemeinsames Maass eingeführt; grie-chische Vorseizworte bezeichnen die, nach dem Deciinalsystemaufsteigenden Vielfachen (Decameter , Hectomeler , Kilometer ,Myriameter ), lateinische Vorsetzworte die Zehntel, Hundertel( Decimeler, Centime,ter , Millimeter ) u. s. w. Die Länge desMeters wurde, nach einer zu diesem Zwecke unternommenenGradmessung, gesetzlich so festgesetzt, dass
1 Meter (bei 0° R.) = 443,296 Linien der Toise de Perou(bei 13° R.).
Von diesem legalen Meter kann der wahre, der je nach