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Einleitung in das Studium der Physik und Elemente der Mechanik / von B. Studer
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tO. DIE MAASSEINHEITEN.

4er angenommenen Abplattung und anderen Voraussetzungen ver-schieden ausfälit, jedenfalls nicht beträchtlich abweichen. Nachden letzten Arbeiten von Bessel ist der wahre Meter gleich443,334 Pariser Linien.

In England ist die gesetzliche Längeneinheit der Yard =3 Fuss, so bestimmt, dass 39,13929 englische Zolle gleichsind der Länge des Secnndenpendels in der Breite von London.

Die Vergleichung der gebräuchlichsten Längenmaasse mitdem Meter führt zu folgenden Werlhen :

1 Pariser Fuss = 0,324839 Meter.

1 Wiener = 0,316102 in den österreichischen

Staaten eingeführt.0,313854 in Preussen gebraucht.

0,304794 auch in Russland ein-

geführt.

auch in Baden gesetzl.

1 Rheinländischer1 Englischer

1 Schweizer = 0,300000

1 Alt-römischer =r 0,295900

Es ist demnach t/,44 Pariser-Fuss, oder 1 Pariser-Linie =2,256 Millimeter; 1 englischer Zoll = 25,400 Millimeter.

Zu Fläch enmaassen werden die Quadrate der Längen-maasse verwendet. Besondere Flächeneinheiten sind in der Land-wirtschaft eingeführt und mit eigenen Benennungen bezeichnet.

Die körperlichen, oder Cubicmaasse, Volumen-einheiten, sind die Würfel der Längenmaasse und tragen,je nachdem sie für feste Körper oder für Flüssigkeiten bestimmtsind, besondere Namen. Im metrischen System ist, für festeKörper

1 Stere 1 Cubicmeter,

für Flüssigkeiten

1 Liier = 1 Cub. Decimeter.

Im schweizerischen System ist

1 Viertel =15 Liter = V 9 Cub. Fuss.

1 Maass = ly 2 Liter = '/ 18 Cub. Fuss = y l0 Viertel.