290 XF. Capit. Grundsätze zur Bevdßigung
Staatsmann abschneiden; und durch Prämien aus die Ausfuhr muss ergehe Land-leute alles des überflüssigen Vorraths entledigen, der ihnen zur Last bleibenkann, wenn die Preise zu tief fallen. Diese wichtige Materie soll an einem an-dern Orte, wo wir die Polizey des Kornhandels untersuchen, noch besser er-läutert werden.
Sollte ein Steigen der Kornpreise von natürlichen Ursachen herrühren,und ein erweiterter Ackerbau diese Preise nicht wieder zum Fallen bringenKönnen: so muß alsdann der Staatsmann die ganze Gemeinde inContributionsetzen, um diejenigen, welche für Fremde arbeiten, dafür, daß sie ihre Le-bensrnittel theurer zahlen müssen, schadlos zu halten; oder auch, er muss dieFremden, dafür, daß sie seinen Unterthanen die Manufacturwaaren theurerbezahlen müssen, auf eine andre Art entschädigen.
t Alle Waaren, die den Luxus unterhalten, muss er auf den Fus betrach-ten, als wären selbige blos zum Gebrauche der Fremden verfertigt; und ermuß jede einheimische Concurrenz um dergleichen Waaren auf alle möglicheArt zu erschweren suchen.
Er muss thun, was er kann, die Lieferung der verfertigten Arbeit berständig in Proportion mit der Nachfrage zu erhalten; und wenn er mit allerseiner Sorgfalt nicht hindern kann, daß die Lieferung stärker, als die Nach-frage, ausfällt, so muß er alsdann die unabgesetzten Waaren als überflüssigeSachen der Fremden ansehen, und muss, um die Balanz zwischen Arbeit undNachfrage gleich zu erhalten, den Verkauf solcher Waaren im Lande selbst,unter gewissen Einschränkungen, befördern, bis diejenigen, welche solcheProfessionen treiben, in welchen die Lieferung bereits zu stark ist, mit andernZweigen der Industrie vortheilhafter beschäfftigt werden können.
Er muss die Beförderung des gemeinen Besten als eine Sache betrachten,woran unmittelbar eines jeden Privatmanns Interesse hängt, und muss durcheine uneigennützige Verwaltung der öffentlichen Gelder das ganze Publicumvon der Richtigkeit dieser Maxime überzeugen.
Es fließt aus derselben die allen Regierungen anklebende Autorität, dieGemeinde mit Taxen zu belegen, damit die Glückseligkeit des Staats befördertwerde. Und dieser Gegenstand lässt sich auf keine Weise besser erreichen, alswenn der Belauf der Taxen angewandt wird, die Balanz zwischen Arbeit undNachfrage im Gleichgewicht zu erhalten. Hierauf beruht der gesunde Zustandeiner Handlungsnation hauptsächlich. Ein-