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I. Band.
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zwischen den Unterthanen eines Staats hin und her neigt. 3 §7

mirliche und unconfumirliche, die uncörperlichen aber in Personaldiensteund in die bey den Juristen sogenannte Jura in re und ad rem eintheilen. OhneHülfe dieser Eintheilung kann ich mich nicht vollständig erklären.

Wir betrachten hiernächst die Wirkungen der Circulation des Geldes,insofern selbiges die Erlangung folgender vier verschiedenen Gattungen derGegenstände zum Zwecke hat: 1) unconfumirliche Dinge; 2) consumirlichcDinge; z) personelle Dienste; 4) in re oder ad rem erworbene Jura, das ist,dingliche oder persönliche Rechte.

I. Das einzige unconfumirliche Ding ist die Oberfläche der Erde, (diewir aber hier nicht im philosophischen, noch weniger im chymischen Verstandsnehmen muffen). In dem Sinne, wie wir bey gegenwärtiger Materie dasWort Conßmtion gebrauchen, ist eine Sache in dem Augenblick confumii't,da sie entweder unbrauchbar geworden, oder verloren gegangen ist.

Die Oberfläche der Erde ist demnach das einzige unconfumirliche Ding,weil sie, überhaupt zu reden, nie aufhören kann brauchbar zu seyn, und nieverloren gehen kann. Sie kann zwar verändert werden: aber die Erde mußallemal eine Oberfläche haben. Was hier von der Oberfläche gesagt wordenist, gilt auch von demjenigen kleinen Theil des Erdcörpers, der dem Menschenzugänglich ist, um daraus allerley nützliche Producten der Bergwerke zuholen.

Nächst der Erde selbst ist nichts weniger confumirlich, als ihre Metalle.Folglich kann man die Münzen sehr füglich der Classe der unconfumirlichenDinge beizählen; ob sie gleich verloren gehen können, und durch die Circu-lation sich abnützen.

Wir wollen nunmehr die Wirkungen der Circulation in Ansehung ein-zukaufender Ländereyen betrachten. Ich will setzen, A habe ein Stück Lan-des, und B goldene Münzen, die zusammen tausend Pfund wiegen, und, ver-möge der Gesetze der Societät, ein vollständiges circulirendes Aequivalentfür jedes verkäufliches Ding vorstellen sollen. Sie werden mit einander eins,einen Tausch zu treffen. Vor dem Tausch steht die Balanz ihres Reichtumswagerecht, die Goldmünzen sind so viel werth als das Land, und das Land ist soviel werth als die Goldmünzen. Der Tausch macht keine Veränderung, undbringt auch in der Folge keine hervor; der neue Proprietair der Ländereyenkann allerley Verbesserungen damit vornehmen, und der neue Geldbesitzer

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