Zwischen den Unterthanen eines Staats hin und her neigt. 397
daß solche Dienste eigentlich nicht für eine Circulation des erstem Diensts ge-halten werden können.
IV. Bey der Erwerbung der zweiten Gattung uncörperlicher Dinge, dasist, der Rechte, geht, wenn ein vollständiges circulirendes Aequivalent dafürgegeben wird, eben sowenig eine sonderliche Veränderung der Balanz vor,als beim Verkauf liegender Gründe; weil ein Rechtnichts w r eiter in sichschlicßt,als die Macht, etwas zu gebrauchen, das ist, es zu consumiren. Durch denGebrauch aber wird das Recht nicht vermindert. Der Gebrauch des Gelds hältihm die Wage: da demnach das Geld und das Recht beide fortdaurend find,so erfolgt in keiner von den Wagschalen eine Veränderung. Alle Servituten,wie auch alle erkaufte Privilegien und Immunitäten gehören zu dieser Gattung;ja man kann auch das Geldleihen auf Zinsen nicht unschicklich hieher rechnen.
Man könnte vielleicht einwenden, daß es gleichwol Exempel gebe, wodie Erwerbung eines solchen Rechts, ungeachtet es mit einem vollständigencirculircnden Aequivalent erkauft worden, dennoch die größte Veränderungin der Palanz des Reichtums verursacht habe. Dahin gehöre der Fall, wennsich ein Staat in Schulden gefetzt hat, und alsdann feine Gläubiger ein Rechterwerben, das Volk mit allgemeinen Auflagen zu beschweren, damit sie zurBezahlung ihrer Zinsen gelangen mögen.
Dieser Einwurf, den ich zu desto besserer Aufklärung unsrer gegenwär-tigen Materie anführe, bedarf erst selbst einer kleiner Erläuterung.
Wenn gesagt wird, daß, bey diesem Exempel, eine Vibration in derBalanz des Reichtums innerhalb des Staats vorgehe: so sage ich, daß solchesentweder 1) zwischen den Gläubigern und dem Staat, oder 2) zwischen demStaat und dem Volk, oder 3) zwischen den Gläubigern und dem Volke ge-schehen müsse.
1. Die Gläubiger erlangen keine Balanz gegen den Staat, weil sie eineunconsumirliche Sache für eine andre solche gegeben haben, nämlich Geld,für jährliche Einkünfte. Eins ist soviel werth, als das andre. Wenn sich alsonachgehends einige Veränderung in der Balanz zuträgt, so muß solches zu-folge andrer Operationen geschehen, die mit diesem Vertrag in gar keinerVerbindung stehen. Aber lasset uns hier einen Fall annehmen, der sich nurallzuoft ereignet, nämlich dass hier das Geld als eine confumirliche Waareanzusehen sey, weil es blos in der Absicht geborgt worden ist, damit es wie-
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