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I. Band.
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Zwischen den Unterthanen eines Staats hin und her neigt. 399

regelmäsigsten und beständigsten, und am gewöhnlichsten zur Bezahlungder Interessen eigends bestimmt sind, ihren Beitrag leisten; 2) weil das vornStaat ausgegebene Geld, wenn es im Lande selbst verwendet worden ist, zwarwieder in andre Hände geräth, aber doch immer unter dem Volke bleibt,von dem wir hier reden? und 3) weil gar kein Vertrag zwischen den Staats-gläubigern und dem Volk errichtet worden ist.

Einwurf. So könnte man ja fast den Schluß ziehen, daß, wenngleichein Volk durch Taxen ganz erschöpft wird, dennoch keine Veränderung inder Balanz seines Reichtums vorgehe?

Antwort. Wenn das Volk erschöpft ist, so muß die Bereicherung derFremden [daran schuld seyn. Diesen Fall sollten wir aber gegenwärtig aus-sehliesen, weil wir alle Betrachtung eines Handlungsverkehrs mit Auswär-tigen beyseite gesetzt haben. Doch wenn wir auch diesen Umstand hier miteinfliesen lassen wollen, so gebe ich zwar zu, daß jeder Pfennig Geldes, deraus dem Lande geht, und wogegen kein reelles und dauerhaftes Aequivalentins Land zurück kommt, eine Veränderung in der Balanz des Reichtums zwi-schen Nation und Nation wirke: aber nicht zwischen Unterthan und Un-terthan.

Einwurf. Wenn die Taxen hoch sind, so werden viele Leute ruinirt,während das andre reicher werden. Ist dies keine Veränderung der Balanz ?

Antwort. Es ist wahr. Aber nun sage ich: Wir haben bey jedem solchenFalle vorausgesetzt, daß das Geld im Lande bleiben müsse; bey dem vorher-gehenden Einwurf aber ist vorausgesetzt worden, daß es ausserhalb Landesverwendet worden sey. Nun untersuchen wir aber gegenwärtig nicht die Wir-kungen der Schulden und Taxen, wie solche die Balanz zwischen Individuis,sondern nur wie sie die Balanz zwischen den obenbenannten cumulativen Inte-ressen, des Staats, des Volks, und der Staatsgläubiger, verändern.

Aber welche Wirkung haben denn nun die Taxen auf die Veränderungder Balanz zwischen Individuis?

Ich antworte: Wer eine Taxe bezahlt, scheint einen persönlichen Dienstzu bezahlen. Er bekommt kein cörperliches Aequivalent, welches er fürdenselben Preis veräußern könnte; und derjenige, der in Diensten des Staatssteht, und von dem Ertrag der Taxen bezahlt wird, erwirbt eine Balanz zu seinemVortheil, und zum Nachtheil derer, welche die Taxen entrichten. Wenn

der