4-00 XXVI. Cap. Wie sich die Balanz des Reichtums
der Belauf der Taxen aus dem Lande geht, und auswärtige Dienste damit be-zahlt werden, so kann sich, wie gesagt, in der einheimischen Balanz keineVeränderung zutragen. Und eben so wenig geht darin eine Veränderung vor,wenn selbige im Lande bleibt. Das Volk und die Staatsgläubiger bleiben soreich, als sie vorher waren. Genug für diesmal von den Wirkungen derSchulden und Taxen auf die Balanz des Nationalreichtums.
Die Industrie ist das einzige Mittel, den Reichtum dergestalt in Circula-tion zu bringen, dass sich feine Balanz zwischen den Parteyen verändert. AlsoArten der Circulation, welche keine solche Veränderung hervorbringen, ge-hören nicht zu unserm dermaligen Zweck.
Wenn jemand stirbt, und sein Vermögen einem andern hinterlässt, soverliert niemand dabey, ausser derjenige, der nicht mehr lebt; ein andrerMensch bezahlt seine Schulden; und es kann weder vorn Schuldner, nochvorn Gläubiger gesagt werden, dass sich ihre Umstände deswegen geänderthätten. Ein Kaufmann kauft eine Quantität Waaren für baares Geld ein: da-durch schwächt er sein Vermögen nicht. Wahr ists, er hat fein Geld für con-sumirliche Sachen weggegeben: allein, die Balanz kommt nicht eher in Be-wegung, bis die Consumtion wirklich geschieht; da aber nicht supponirt wird,dass er die Waare kaufe, um sie zu consumiren, so rechne ich diesen Zweigder Circulation mit zu denen, welche auf die Balanz keinen Einfluss haben.Solchergestalt finden wir in einem Staate zwo verschiedne Arten der Cir-culation: die eine, welche macht, dass sich die Balanz auf eine Seite neigt;die andre, welche diese Wirkung nicht thut. Wenn man auf eine kluge ArtTaxen auflegen will, so muss man diese höchstwichtigen Gegenstände sehrsorgfältig in Betrachtung ziehen, wie ich am gehörigen Orte deutlicher zeigenwerde. Für itzt will ich nur anmerken, dass die rechte Zeit, Taxen anzule-gen, die Zeit der Circulation ist; weil man alsdann der Auflage allemal dierechte Proportion zu der circulirenden Summe geben, folglich selbige nachden verschiedenen Vermögensumständen der Contribuenten einrichten kann.
Bey allen Acciscn oder Consumtionstaxen wird, in dem Augenblicke,da die Zahlung geschieht, das Geld desjenigen, der die accisbare Waare con-sumiret, taxirt, so dass gerade ihm, zu dessen Nachtheil ohnedem die Balanzausschlagen muss, noch oben drein eine Last aufgebürdet wird. Diese ArtTaxen, die zur Zeit der Circulation angelegt werden, bringen einem Staat
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