414 XXVII. Cap. Gradation und Balanz des Vermögens
Industrie und der stussenweisen Vermehrung des circulirenden Fonds, einrichtiges Verhältniß zu bestimmen und zu unterhalten, welches geschieht,wenn den angesessenen Einwohnern ein Weg gezeigt wird, ihre unbeweg-lichen Güter, anstatt des abgehenden baaren Geldes, auf eine leichte Manier inCirculation zu bringen. In diesem Falle ist es schädlich, wenn man den Be-sitzern der Landgüter freye Hände läßt, über dieselben von Erben zu Erbestunwiderruflich disponiren zu können (bere entails are pernicious).
Hingegen wenn der Luxus anfängt, allzusehr überstand zu nehmen,und dem auswärtigen Handel nachteilig zu werden, dann ist es Zeit, die lie-genden Gründe wiederum etwas unveräußerlicher zu machen, und zu ver-statten, dass die ursprünglichen Erb- oder gesetzliche, oder testamentarischeNäher-Rechtc und Vermächtnisse ihre alte Kraft wieder gewinnen. Alle per-sönliche Schulden (moveable debts) (ausgenommen Wechselbriefe, wodurchfremder Credit erhalten werden muß) müssen dann nicht weiter privilegirtseyn; am allerwenigsten müssen die Leute wegen solcher contrahirten gemeinenSchulden mit persönlichem Arrest belegt werden können, so wie in Frankreichsolches auch niemals statuiret wird.
Der Zinsen wucher muß alsdann ernstlich bestraft werden; und es müßteein Gesetz eingeführt werden, welches gewissermaaßen dem Senatus ConsultoMacedoniano ähnlich wäre, wodurch eine Schuldverschreibung absehen desDebitors, der noch unter väterlicher Gewalt ist, für ungültig erkläret wurde.Die Rechnungen der Kaufleute und ihre Bücher müßten vor andern Schuld-verschreibungen keinen Vorzug haben; vielmehr müßten dergleichen Schul-den binnen einer gar kurzen Frist verjährt werden können.
Mit Einem Wort, der einheimische Aufwand mußgehemmet, und dieauswärtige Circulation befördert werden.
Gerätst nun der auswärtige Handel wiederum in Stecken, so findet derehmalige Plan von neuem Statt, und die Circulation im Lande muss nachder Maaße abermals erleichtert und beschleuniget werden, als der aufgeweckteGeist der Industrie, die schon vorrätigen Werke des Fleisses, und der Ge-schmack der Landeseinwohner am Ueberflüsiigen, diese innere Circulationnothwendig machen.
III. Ein Staatsmann muß unter den Zweigen der Circulation , welche die Ba-lanz des Vermögens entweder erschüttern, oder nicht , einen genauen Unterschied zu