find der größten Aufmerksamkeit eines Staatsmanns würdig. 4.17
thet nicht mehr dafür; und das schlimme Exempel, welches diese Weibs-bilder ihrem eigenen Geschlechte geben, Unterlast nicht, manche junge Un-schuld, die den Nachstellungen des allerschlausten Hurenjägers entgangenseyn würde, in die Schlinge zu ziehen.
Ich will nicht hoffen, dass ich durch diese Digreffion in den Verdachtfallen werde, als suchte ich mich zum Vertheidiger solcher öffentlichen Bor-dells auszuwerfen, wo, anstatt dienlicher Einrichtungen zur Unterdrückungder Frechheit, dieselbe blos in der Absicht noch mehr aufgemuntert w ird, da-mit die Gerichtsbedienten, ja selbst der Staat, sich davon eine Art von Erwerbmachen können.
Ein solcher allzusehr connivirender Plan bezeichnet einen Minister,der die Waffen, womit er sich zur Vertheidigung seiner Nation gerüstet hatte,wider dieselbe aufhebt und gebraucht.
Ich bin weit entfernt, dem Laster das Wort zu reden: vielmehr istmeine Absicht, es so tief unterzuhalten als möglich ist, wenn man es nichttodten kann; ihm gewisse Grenzen zu fetzen, um es den Augen des Publici,dem es zum Aergernis gereicht, zu entziehen, und die Unschuld gegen dieEindrücke verführender Beispiele zu verwahren.
Nach dieser Ausschweifung komme ich nun auf einen andern Gegen-stand der Aufmerksamkeit eines Staatsmans, nämlich auf diejenige Art derCir-culation, w odurch der Wagebalken des Vermögens zwischen den beiden Par-teyen ganz und gar nicht erschüttert wird.
Je vollkommener und ausgebreiteter eines Staatsmanns Einsicht in dieverschiedene Glücksumslände und Situationen aller und jeder von ihm regiertenReichseimvohner sind: desto mehr steht es bey ihm, ihnen Böses und Guteswiederfahren zu lassen.
Ich setze aber immer einen Staatsmann voraus, der edel denkt und feinVolk liebet.
Die Circulation starker baarer Geldcapitalien bringt auf eine kurze ZeitReichthümer ans Licht, die vorhin gleichsam vergraben waren, und bald her-nach sich vor den Augen des Publicums auch wiederum verstecken.
Diese einmal hervorgeschoffene und in ihrer Art zur Circulation ge-brachte Zweige des Eigentums müssen also nicht aus dem Gesicht verloren wer-den, bis man wahrnimmt, daß sie sich in der vorhin erwähnten andern Art der
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