Band 
I. Band.
JPEG-Download
 

4-T 8 XXVII. Cap. Circulation und Baldnz des Vermögens

Circulation allmälich natürlicherweise verloren haben; das ist, bis das Geldvon jenen Capitalien nach und nach ausgegeben ist, und der Wagebalken derBalanz des Reichtums sich von den vorigen Besitzern dieses Gelds abneigt.Nach dieser Revolution werden zwar jene Capitalien noch in kleinen Summeneine Zeitlang circuliren, und wenig oder gar nicht bemerekt werden können:aber mit der Zeit werden sie wiederum hie und dar so stark anschwellen,dass sie eine neue Stockung verursachen würden, wider welche das Ausleihenderselben, oder auch der Ankauf von Landgütern und liegenden Gründen, dieeinzigen Mittel sind. Hiedurch nun kommen diese Capitalien aufs neue zumVorschein im Staate, und werden abermals ein Gegenstand der vorigen Auf-merksamkeit des Staatsmanns.

Nichts ist billiger, als dass er ein jedes Eigentum, welches jährlich einengewissen Nutzen, abwirft, auch zur Erleichterung der Landes - Oneruni etwasbeitragen lasse. Will er aber ein so sehr bewegliches und flüchtiges Eigentum,als das haare Geld ist, mit in Contribution setzen, so muß er solches mit einersehr sanften Hand und auf eine so feine Art per indirccluni thun, dass die Leutekaum merken können, worauf er eigentlich abziele. Hier muß er feinenbemittelten Reichsbürgern mit eben der Delicatesse Taxen aufladen, mit wel-cher Horaz dem August feine Schmeicheleien auflud. Er addressirte solchenie unmittelbar an den Kaiser selbst, sondern wußte sie ihm auf eine galanteund bescheidene Art durch den Canal untergeschobener Namen und Personenbeizubringen. Diesemnach müssen Leute, die für Capitalien passiren können,und im Stande sind, ihre haaren Reichtümer in einem Augenblick, ohne daßselbst die strengsten gerichtlichen Anstalten es hindern können, aus dem Landezubringen, durch gewisse Privilegien und Vorzüge, die man ihnen einräumt,(dergleichen z. E. in England ein Votum im Parlament für eine Grafschaft oderMarktflecken ist,) gleichsam gefesselt, und danächst, zufolge ihres Rangs,nicht wegen ihres Geldes, einer gewissen Abgabe, sie mag nun in Kopfsteu-ern oder andern ähnlichen Auflagen bestehn, unterzogen werden. Wäre esnicht wohl gethan, den Gläubigern der Nation zuzugestehen, dass sie ihreRepräsentanten im Parlament haben dürften? damit sie, durch eine so großePrärogativ gerührt, und zugleich wegen ihrer Fonds dergestalt stärker gesi-chert, sich desto leichter den nämlichen Taxen unterwerfen möchten, wel-che über diejenigen Eigentümer ergehen, die ihre bestimmten Einkünfte haben ?

Eine