find der gröfiten Aufmerksamkeit eines Staatsmanns würdig. 419
Eine gewisse europäische Monarchie giebt uns einen vortrefflichenWink, wie man dergleichen Taxen am füglichsten einführen könne: Ritter-orden, Bänder, Sterne und Kreuze — der vornehmste dieser Orden ist sogar mit einer jährlichen Pension von etwa 130 Pf. Sterb verknüpft: allein, sobald einer mit dieser Würde gezieret ist, wird ihm nunmehr die nämlicheSumme, vermittelst der Kopfsteur, wieder abgefordert. Der Fürst, der denOrden ausrichtete, stiftete zugleich die Pension: seine Nachfolger verwandel-ten sie in eine Capitation; itzt fühlt man diese nicht mehr als eine Beschwer-de: man erträgt die Last, weil sie glänzt, und ringet darnach, weil sie einenhohen Stand andeutet,
IV. Wenn ein Staatsmann die Oberbalanz des Vermögens der Indüßriofen tgegen die Unterbahnz derer , die nicht arbeiten , vergleichet: so wird er bey dieserVergleichmg von selbß aus verschiedene politische Betrachtungen gerathen , denen ermit der größten Aufmerksamkeit nachhängen muß. Mich deutlicher auszudrücken:er muß auf die Verschiedenheit der Taxen, so wie fie bald diejenigen afßciren , dienur in der Abseht viel ausgehen lassen , um noch mehr damit wieder zu erwerben ,bald aber auf diejenigen ßärker wirken , welche blos um ihres Vergnügens willendepenßren , klugen Bedacht nehmen.
Beiderley Arten der Konsumtion geben dem Wagbalken des Staatsver-mögens eine zitternde Bewegung-, er wanket von einer Seite zur andern. Sobald aber solches geschieht, so können, wie ich schon erwähnt habe, pro-portionirliche Taxen auferlegt werden.
Da aber der Zweck der Taxen, so wie ich sie verstehe, nur auf die Be-förderung des gemeinen Besten abzielen muß, welcher Zweck dadurch erhal-ten wird, daß man einen Theil der Schätze des Reichen dem Armen in dieHände spiele, nicht aber, daß ein Theil des Volks erschöpft werde, umden andern zu bereichern: so sollte man Leute, die von ihrer Hände Arbeitleben müssen, niemals mit hohem Taxen auf unentbehrliche Werke ihrer In-dustrie belegen, als in solchem Verhältnis, daß sie beim Absatz derselben be-stehen, und, unerachtet der entrichteten Taxe, dennoch das völlige Aequi-valent des Fleisses ihrer Hände wieder heraus bringen können. Solcherge-stalt muß das ganze Gewicht der Taxen nur auf diejenige Ordnung der Lan-deseinwohner fallen, welche von ihrem schon vor sich gebrachten Vermögenleben und zehren.
Ggg 2
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