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I. Band.
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4.4.O XXIX. Cap. Gradation der Handlung mit Aus wärtigen

Solang eine hinreichende Quantität Geldes vorhanden ist, um wechsel-seitige Veräußerungen damit vornehmen zu können, so werden jene Geldsamm-ler nicht vermögend seyn, ihr ruhendes Geld innerhalb ihres Landes aufIn-ternsten auszuleihen. Sobald aber wegen ihres Zuüammenscharrens das baareGeld im Publico seltener wird, und die nöthige Circulation nicht mehr damitbestatten werden kann, so wird sich Gelegenheit genug zeigen, die einge-sperrten Gelder auszuleihen, und sie auf eine Zeitlang in Circulation zu bringen,bis solche, durch die Wirkung der nämlichen Ursachen, in ihre vorigen Ver-wahrörter zurückfallen.

Wollte man hiergegen einwenden, daß die Vermehrung der Reichtü-mer einer Nation keine Stockung des Geldes zur Folge haben könne, weil,da y nach Proportion des Zunehmens dieser Reichtümer , die Preiseßeigen, allerneuerworbene Reichtum mit in Circulation kommen müsse: so werden Vernunftund Erfahrung die Schwäche dieses Einwurfs zur Gnüge zeigen.

Solang demnach eine Nation in Ansehung der auswärtigen Handlungeine günstige Balanz behält, so wird sie täglich reicher, und die Preise bleiben,vermöge der ineinander verwickelten Operationen der Nachfrage und Concur-renz, auf dem ordentlichen Fusse, wie zuvor 5 und wenn eine Nation reicherwird, so müßen andre Nationen ärmer werden. Dieses ist ein Beispiel voneiner vortheilhaften Handlungsbalanz.

Wenn dieser Ueberfluss des Reichtums nur den verschwenderischenPrivatpersonen zu gute kommt, statt daß er dem Staat selbst zu gute kommensollte, damit dieser die dadurch erlangten Vortheile desto besser sichernkönnte: so nimmt die Balanz eine entgegengesetzte Wendung an. Dieses istder Fall, wenn die Einfuhr auswärtiger Consumtionsartikel entweder deswe-gen erlaubt wird, weil man den schwelgerischen Begierden der Reichen gernewillfahren will, oder weil, wegen der einheimischen Concurrcnz, der Preisder Waaren im Lande gestiegen ist. Wird die Einfuhr blos den Erstem zuGefallen erlaubt, so zeigt es einen unanständigen Leichtsinn und Unachtsam-keit des Staatsmanns an. Geschieht es aber um der zweiten Ursache willen,so kann man daraus abnehmen, dass er entweder die reellen Folgen eines aufso kurze Zeit wirksamen Mittels nicht einsehe, oder sich um die Wohlfahrtder niedrigen Volksclassen schlecht bekümmere.

Jede