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I. Band.
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über Handlung und Industrie. 49%

zurZeit des Einkaufs, die Compagnie vor aller Concurrenz sichert, ist allendenen, welche im Lande wiederum von ihnen kaufen müssen, auf gleicheWeife nachtheilig. Denn die Compagnie ist Meister über ihre Preise, undkann ihren Profit nach Maasgabe der hoben Nachfrage reguliren , da sie dochsolchen beständig dem reellen Werth der Waare proportionirt halten sollte.

Die Vortheile, die aus der Vereinigung vieler Privatfonds fließen,sind allen Handlungscompagnien gemein: aber diejenigen Vortheile, wovonich gesagt habe, daß solche aus der Vereinigung ihrer Interessen herrühren,sind denen besonders eigen, die eine ausschließende Handlung in gewissenweit entfernten Welttheilen treiben. Ich habe in einem der vorigen Capiteldie Maxime angeführt, welche der Staatsmann bey Regulirung der Waren-preise zum Grund zu legen hat, da er nämlich auf die Balanz zwischen Arbeitund Nachfrage genau Acht geben, und die Grundsätze der Concurrenz in ihrervollen Wirksamkeit erhalten muß. Aber hier zeigt sich ein Fall, wo die Con-currenz auf der einen Seite des Contracts keine Wirkung haben kann, undwo die Einführung derselben, mittelst Aufhebung der ausschließenden Pri-vilegien der Compagnie, in gewissen Ländern Handlung zu treiben, um dergemeinen Wohlfahrt willen verboten ist.

Was für einer Methode soll man sich demnach bedienen, um denVortheil beizubehalten, welchen die Nation aus dem Einkauf, den die Compa-gnie in fremden Ländern thut, ohne einer Concurrenz ausgesetzt zu seyn,einerndtet? und um zugleich dem Nachtheil vorzubeugen, den die Individuader Societät innerhalb zu befürchten haben, wenn sie sich, in Concurrenz ge-geneinander, bestreben, von einer Compagnie zu kaufen, welche, kraft desnämlichen ausschließenden Privilegii, in ihrem Interesse sich zusammen ver-bunden hat , und Meister ist, so hohe Preise zu verlangen, als ihr nurbeliebt

Es kann hierauf geantwortet werden , daß man von Handlungscompa-gnien nicht, wie von Privatkaufleuten, sagen könne, daß sie von jedem klei-nen Umstand der Concurrenz profitiren, um ihre Preise zu steigern. Er-stere bleiben bey ihren vestgefetzten Preisen, und alle Welt kauft von ihnenzu einerley Preis, so daß die Wiederverkäufer, welche die zur Consumtionbestellten Sachen herbeischaffen, einestheils diesen beträchtlichen Vortheilhaben, daß, da sie insgesammt zu einerley Preis einkaufen, keiner von ihnen

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