Band 
II. Band.
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IV. Capitel.

Von dem Zustande des Öffentlichen Credits in Frankreich vor der Re-gierung Ludwig XIV; und der Meinung des grossen Richelieu

von dieser Sache,

D a ich meinen Lesern die Gedanken Davenants von dem öffentlichen Cre-dit, die dem damaligen Zustand von England gemäß waren, vorgele-get habe, so wird es lehrreich seyn, solche mit den Gedanken eines anderngrossen Mannes in einer Nation, die unser Mitbuhler ist, ich meine des Car-dinal von Richelieu, zu vergleichen.

Die gegenwärtige Staatsverfaffung von Grosbritannien ist beinahe, wassie zu Davenants Zeit war, und die französische ist nicht sehr von der unter-schieden , die es bey demTodeLudwig XIII war. Britannien und Frankreichfind zwo Völkerschaften, die in jeder des Wetteifers würdigen Sache Neben-buhler, und einander in diesen Trübsalen, den unzertrennlichen Gefährten desneuern Ehrgeitzes, in den Schulden und Taxen gleichen.

Solange die Staatsverfaffung beider Regierungen so, wie gegenwärtig,stehet, wird England allemal bey dem Borgen, und Frankreich bey dem Ab-trag seiner Schulden Vortheil haben. Dieser Contrast giebt mir Anlaß, michin folgenden umständlichen Bericht einzulassen. Ich betrachte denselben nichtallein als ein Stück einer historischen Seltenheit, sondern als ein Sujet tiefsin-niger Betrachtungen, aus denen man sehr viel Unterricht ziehen kann.

Das Schicksal der königlichen Macht ward in Britannien und Frankreichfast zu Einer Zeit entschieden. In Frankreich ward sie von dem Cardinal Ri-chelieu unterstützet; in Britannien ward sie unter Carl dem I zu Boden getreten.

Vor dieser Zeit war in keinem von beiden Ländern eine veste Regie-rungsart errichtet; auch kann niemals irgendwo eine regelmäßige VerfassungPlatz haben, bis die mechanische Bewegung des Staats vervielfachet wird,daß die Veränderungen außerordentlich schwer fallen. Dieses Ansehen be-kommt er alle Tage mehr und mehr, und darauf, und auf sonst nichts, be-ruhet die Beständigkeit unserer itzigen Verfassung.

Laßt uns nun eine Untersuchung der Gesinnungen eines großen Mini-sters anstellen, die er selbst in seinem politischen Testament schriftlich hinter-lassen,