Band 
II. Band.
JPEG-Download
 

512 IV. Cap. Vvn den Cumulativtaxen.

Ich sage, dass nach den allgemeinen Regeln, die bey Einrichtung dieserTaxe für jede Classe vestgesetzet worden, ein Arbeiter, der eine grosse Familiezu unterhalten hat, nicht niedriger taxirt wird, als einer, der niemand, alssich selbst, zu versorgen hat; und ich glaube, man wird zugeben, dass dieVortheile einer arbeitsamen Person der niedern Classen in keinem Lande hin-reichend sind, irgend eine ansehnliche Taxe zu bezahlen, und eine grosse,noch vielweniger eine kränkliche Familie zu unterhalten. Ich bin dannenheroder Meinung, dass man niemals cumulative Taxen von solchen Classen derEinwohner heben sollte, die kein ander Einkommen, als ihren persönlichenFleiß, haben, der oft so unsicher ist.

Desgleichen sollten auch die Kaufleute keiner Taxe auf ihren Fleiss un-terworfen seyn. Man sollte ihnen verstatten^ ihre Reichthümer, so sehr siekönnen, zu vermehren, weil sie solche zur Beförderung der Industrie anwen-den; und jeder Abzug von ihrem Verdienst ist eine Verringerung dieses sonützlichen Fonds.

Wenn irgend einige der fleisogen Classen mit Cumulativtaxen belegtwerden, so zielen diese darauf ab, den zunehmenden Reichthum im Zaumzu halten; und sind in monarchischen Staaten am gewöhnlichsten, wo Reich-thümer leicht Eifersucht erwecken, wie wir angemerkt haben.

Bey der Classe der Landeigenthümer aber, ich will sagen, der reichernEinwohner, die von einem schon habenden Einkommen leben, ist die Un-schicklichkeit der Cumulativtaxen weit geringer. Dem ungeachtet sind sie inallen Fällen lästig und unangenehm, und man sollte sie davon einschlagen,wenn die nothwendigen Unterstützungen durch proportionale Taxen ausge-macht werden können, ohne die Preise der Arbeit, die für die Aufnahme desauswärtigen Handels zu hoch sind, zu steigern.

Aus den Beispielen, die ich von diesem Zweige der Schätzung gegebenhabe, hoffe ich, dass man die Natur derselben vollkommen verstehen, undkünftig keine Schwierigkeit bey dem Gebrauch des Worts Cumuhtivtaxe vor-kommen wird. Ich will nun die Erklärung derselben hinzusetzen.

Eine Cumulativtaxe iß die Anhäufung des Ersatzes, den jede Privatperson ,die einiges Ueberflußes genießet , täglich dem Staate für die Vortheile schuldig wird,\die sie davon hat , daß ße in der Gesellschaft lebet. Da man diese Erklärung imAnfange nicht verstanden haben würde, hielt ich es dienlich zuerst die Naturder zu erklärenden Dinge zu erläutern. V. Cap.