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V. Capitel
Von den Unbequemlichkeiten, welche aus den Proportionaltaxen ent-stehen, und von den Mitteln, selbige zu heben.
E ine Proportionaltaxe ist, wie gesagt, diejenige, die von dem mäßigenGebrauches zu der Zeit, wenn er die Waare kauft, gehoben wird; in-sofern durch den Gebrauch dieser Waare die Balanz des Reichthums sich zumBesten des Verkäufers gegen ihn kehret. Diese Taxe wird gleichsam demPreise der Waare einverleibet, und muß ihn nothwendig steigern.
Ich sage, sie wird zu der Zeit des Kaufs gehoben, und erstreckt sich aufden Käufer als eine Folge seiner Consumtion: denn wir haben gesehen, dass,wenn die Waare nicht von dem Käufer consumirt wird, dass ihm alsdenn. beyeiner nachfolgenden Veräußerung alles, was er bezahlte, wieder ersetzet wird.Ich sehe ihn dannenhero in diesem Falle nicht an, als ob er bezahlet , sondernals ob er für einen ändern vorschießet ; und solange einiger Theil der Waareunverbraucht bleibt, bleibt das Aequivalent eines proportionirlichen Theilsder Taxe annoch in den Händen dessen, der es vorsehoß.
Ich will nun, wie in dem vorigen Capitel, einige Exempel solcher Auf-lagen angeben; und bey Untersuchung derselben mich bemühen, ihre Naturund Folgen zu zeigen.
Dem Engländer sind Accisen, Zölle, Malztaxe, Stempelrechte und der-gleichen , die bekanntesten.
Und dem Franzosen, gabelle, traittes, aides, tabac. &c, *)
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*) Gabelle ist ein Zweig der allgemeinen Pacht, und besteht aus der Salzaccife. DieManufaktur der Waare ist in der Pächter Händen; und sie bezahlen dem Könige einejährliche Einnahme von 28 Millionen Livres Pur die Freiheit, Salz, um einen ge-wissen Preis, weit über die Unkosten der Manufaktur, zu verkaufen.
Dieses nenne ich eine Proportionaltaxe, in Beziehung auf die Gebrauche!-; ob-gleich wirklich keine Taxeinnehmer zur Einfammlung gebraucht werden, wiedoch sonst bey allen Accisen geschieht, die von der Regierung nie an.die Verferti-gen! der taxirten Waare verpachtet werden.
Die traittes, oder wie ste sonst genannt werden, die fünf grossen Pachtungen,Wurden vonColbert angeordnet, als er eine Menge Zölle aufhob, die auf denTrans-port der Güter von einem Ort zum andern bezahlet wurden. Sie kommen unfimiZöllen, oder dem Tonnen- und Pfundgelde, sehr gleich, und Lud den General-pächtern um 12 Millionen verpachtet.
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